Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093604 times)

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8745 am: 30.11.2023 23:39 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bruno-hoenel/fragen-antworten/sachstand-zum-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetz-bbvangg-wie-ist-der-sachstand-zur-umsetzung

Obwohl das Thema noch nicht mal im Kabinett ist, geschweige denn im Bundestag, scheint zumindest dieser Abgeordnete das Thema recht gut zu kennen. Eine bessere Antwort könnte lediglich von den BMI Staatssekretären oder der Innenministerin kommen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8746 am: 01.12.2023 07:49 »
Der Abgeordnete ist ja Mitglied sowohl im Haushalts- als auch Finanzausschuss und sollte deshalb über den Gang des Verfahrens und auch über die deutliche und umfassende sachliche Kritik am Entwurf eines BBVAngG informiert sein, die er ggf. als Mitglied von ver.di teilen könnte, die er aber sicherlich kaum als Fraktionsmitglied wird teilen können. Darüber hinaus dürfte sich die Zahl der Abgeordneten in den Parlamenten der Bundesrepublik im Promillebereich befinden, die nicht um die sachlichen Probleme sowohl im eigenen Rechtskreis als auch generell wüssten - das Wissen dürfte sich vielfach nicht auf Detailfragen erstrecken; jedoch wäre es erstaunlich, wenn ein Abgeordneter, der in den letzten zwei bis drei Jahren einem Parlament angehört hat, sachlich unbeleckt von den in allen Rechtskreisen vielfachen sachlichen Problemen unseres Themas geblieben wäre. Insbesondere Ausschussmitgliedern von federführenden, aber auch beteiligten Ausschüssen dürften darüber hinaus kaum umhinkommen, sich tiefergehend mit der Materie zu beschäftigen bzw. beschäftigt zu haben, da ihnen im Zuge der Beratungen im Ausschuss alle maßgeblichen Gesetzgebungsmaterialien vorliegen und die Fraktionsmitglieder der Ausschüsse jeweils intern noch einmal die Linie ihre Fraktion durchsprechen und begleiten, bevor es in die jeweilige Ausschusssitzung geht.

So verstanden erzählen die Fragesteller den Abgeordneten zumeist nichts Neues. Auch deshalb darf man m.E. davon sprechen, dass die jeweiligen Abgeordneten wissentlich und willentlich so handeln, wie sie handeln. Dabei darf wiederkehrend bei nicht wenigen Abgeordneten - wie auch bei diesem - eine grundsätzliche Sympathie mit den Anliegen der Fragesteller vorausgesetzt werden. Diese wird jedoch in der Regel nicht dazu führen, dass ein Abgeordneter öffentlich Interessen vertreten wird, die sich gegen die politische Linie der Fraktion stellte. Umso wichtiger sind - wie schon dargelegt - entsprechend sachliche Nachfragen, damit Abgeordnete sehen, dass das (jeweilige) Thema eine Anzahl an Wählern so stark bewegt, dass sie sich über unsere aller Trägheit hinwegsetzten, um anfragend tätig zu werden. Webers bekanntes Diktum beansprucht weiterhin universelle Gültigkeit: "Politik ist ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich."

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8747 am: 01.12.2023 08:01 »
Nunja. Bei aller Kritik an den bisherigen allgemeinen Antworten auf die Fragen bei Abgeordnetenwatch hat nun zumindest ein Befragter bestätigt, dass die Ressortbeteiligung vermutlich abgeschlossen ist. Das ist schon mehr Information als man bei Saathoff auf wiederholte Nachfragen je bekommen hat. Ob das hinsichtlich der aktuellen Haushaltssituation auch für einen Kabinettsbeschluss reichen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Badener1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8748 am: 01.12.2023 08:16 »
Von der Hinhaltetaktik der Regierung sind ja alle genervt. Zu "alle" zählen ja auch Richter und Staatsanwälte. Wurde von diesen Fachleuten des Rechts schon einmal geprüft, ob man eventuell eine Untätigkeitsklage gegen die Regierung einreichen kann?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8749 am: 01.12.2023 08:19 »
Nunja. Bei aller Kritik an den bisherigen allgemeinen Antworten auf die Fragen bei Abgeordnetenwatch hat nun zumindest ein Befragter bestätigt, dass die Ressortbeteiligung vermutlich abgeschlossen ist. Das ist schon mehr Information als man bei Saathoff auf wiederholte Nachfragen je bekommen hat. Ob das hinsichtlich der aktuellen Haushaltssituation auch für einen Kabinettsbeschluss reichen wird, steht auf einem anderen Blatt.

So schlimm kann die Haushaltssituation offenbar nicht sein. Deutschland hat mal so eben bei der Klimakonferenz 100 Millionen verschenkt (andere EU Staaten sind im deutlich unteren zweistelligen Bereich). Pistorius hat gleichzeitig der Ukraine weitere 1,2 Milliarden (!) zugesagt.

Die Wichtigkeit der Projekte möchte ich gar nicht bewerten, nur nach strengem Sparen sieht mir das nicht aus.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8750 am: 01.12.2023 08:27 »
Ohne ein weiteres Urteil aus Karlsruhe wird das hier nichts. Aber da hat man andere Dinge im Kopf...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8751 am: 01.12.2023 08:55 »
Ohne ein weiteres Urteil aus Karlsruhe wird das hier nichts. Aber da hat man andere Dinge im Kopf...

Das sehe ich leider auch so. Vermutlich müsste das sogar ein Beschluss gegen die Bundesbesoldung sein. In dem Zusammenhang warte ich immer noch auf die schriftliche Ersteinschätzung der von mir angefragten Kanzlei.

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8752 am: 01.12.2023 09:20 »
Genau, nichts wird passieren! Eher werden wir noch weitere Einbußen hinnehmen müssen, wenn sogar schon vom Einstellungsstopp die Rede ist. Das hatten wir schon einmal. Damals wurde meine Probezeit aufgrund der Haushalslage auf 3! Jahre verlängert und danach ist man schrittweise auf 41 Stunden hoch gegangen.

https://www.bdz.eu/aktuelles/news/einstellungsstopp-waere-fatales-signal/

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8753 am: 01.12.2023 09:21 »
Nunja. Bei aller Kritik an den bisherigen allgemeinen Antworten auf die Fragen bei Abgeordnetenwatch hat nun zumindest ein Befragter bestätigt, dass die Ressortbeteiligung vermutlich abgeschlossen ist. Das ist schon mehr Information als man bei Saathoff auf wiederholte Nachfragen je bekommen hat. Ob das hinsichtlich der aktuellen Haushaltssituation auch für einen Kabinettsbeschluss reichen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Genau in diesem Faktum weitgergehender Informationen, die der Abgeordnete hier gibt, dürfte sich die dargelegte Sympathie mit den jeweiligen Rechten der Beschäftigten zeigen. Insofern sollte auch das, was ich vorhin schrieb, weitgehend nicht als Kritik, sondern als eine Beschreibung verstanden werden, die im Kontext dessen steht, was ich unlängst geschrieben habe: Wer über das eigene Informationsinteresse hinaus möchte, dass sich etwas ändert, wird die uns allen eigene Trägheit überwinden und in den Austausch mit Abgeordneten treten müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dadurch etwas ändert, wird im Einzelnen gen Null tendieren - jedoch dürfte sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas änderte, durch kein entsprechendes Handeln im noch geringeren Bereich befinden.

Dabei sollte man im Hinterkopf behalten, dass es in der Politik überwiegend nicht darum geht, Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen, sondern darum, Probleme zu lösen, die gelöst werden können - deshalb ist es aus Politikersicht sinnvoll, Probleme selbst zu schaffen, die ohne diese Kreation gar kein Problem wären, um so dann dieses Problem zu lösen oder zu behaupten, es gelöst zu haben. Als Erfolg darf man dann für sich reklamieren, Probleme zu lösen. Dieser Mechanismus ist so alt, wie es menschliches Handeln gibt, das wir mit den Begriff von "Politik" beschreiben - er darf durchaus als eine Art anthropologische Konstante begriffen werden.

In unserem Fall handelt es sich nun allerdings - leider für uns und leider für die Politik - um kein Problem, das gelöst werden kann, sondern um ein Problem, das gelöst werden muss. So verstanden ist es für Politiker ein im hohen Maße unattraktives Problem, weshalb man kaum damit rechnen darf, mit ihm in der Politik offene Türen einzurennen. Dabei sollte man m.E. weiterhin in Rechnung stellen, dass mittlerweile in der Politik ein Problembewusstsein angekommen ist, eben dass hier ein Problem vorliegt, das gelöst werden muss, aber nicht gelöst werden kann. Aus diesem Problembewusstsein heraus, das sich im Verlauf der letzten drei Jahre zunehmend bei Mandatsträger eingestellt hat, darf man die nichtssagenden bzw. ablenkenden Antworten nicht zuletzt der letzten Zeit lesen.

So verstanden ist es generell ein gutes Zeichen und ein offensichtlicher Fortschritt, wenn Poltiker ausweichend oder hinhaltend antworten, da man dann eher davon ausgehen darf, dass sie das Problem als Problem und damit die Problemart erkannt haben - denn kein Politiker, der keinen ausgeprägten Hang zum Masochismus oder politischen Selbstmord hat (beides kann auf's selbe hinauslaufen), mag Probleme, die gelöst werden müssen und sich dabei eher nicht (mehr) als Probleme darstellen lassen, die gelöst werden können. Entsprechend stellt sich dann genau eine solche Sprachlosigkeit ein, die wir auch in unserem Fall beobachten dürfen. Auch hier tut also die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 ihre Wirkung: Konkrete Ausführungen zu schwebend verfassungswidrigen Gesetzgebungsverfahren sollte man als Politiker nun besser meiden wie die heiße Kartoffel, da man damit rechnen muss, dass man sich zu einem Problem äußert, das gelöst werden muss. Umso mehr - das wollte ich in den letzten Tagen sagen - bedarf es nun sachlicher Fragen an Mandatsträger, da diese sie zwingen, handeln tätig zu werden, was für sie von der Tendenz her eher unangenehm ist. Handeln erstreckt sich hier - womit wir wieder bei der Lerntheorie wären - auf die gesamte Bandbreite, die zwischen einer Antwort und keiner Antwort liegt. Denn auch Nicht-Handeln ist bekanntlich in der Kommunikation Handeln.

Es ist so verstanden politikerseits vordergründig leichter, nicht zu antworten, wenn ein Problem vorliegt, das gelöst werden muss und das sich zunehmend schwieriger zu einem umdefinieren lässt, das gelöst werden kann, wie das in unserem Fall der Fall ist, nachdem sich in den letzten Monaten der Fall eingestellt hat, dass Medien mehr als noch vor zwei oder drei Jahren über das Problem der nicht amtsangemessenen Alimentation und ggf. ihrer Folgen berichten; denn nur deshalb stellt sich für die Politik nun das Problem als ein Problem dar, das gelöst werden muss, und eben zunehmend weniger als ein Problem, dass gelöst werden kann - deshalb wäre nun aus Politikersicht ein Schweigen im heißen Kartoffelthema angeraten und erwünscht. Aber über kurz oder lang steigt nun leider ebenfalls die Wahrscheinlichkeit dafür, dass einem ein Problem, weil es gelöst werden muss, erst recht - und nun auch persönlich, weil man nicht geantwortet hat - vor die Füße fällt.

Ergo: Freundliche und sachliche Anfragen auf Abgeordnetenwatch werden zurzeit sicherlich sehr beliebt sein, wie die meisten Antworten der letzten Zeit zeigen, weshalb man sie durchaus und gerade stellen sollte. Denn jedem Abgeordneten ist klar, das jede Frage, die es auf das Portal schafft, dort genauso stehenbleibt wie eine Antwort, die eben auch eine ist, wenn keine gegeben wird - und nur umso mehr als Antwort gelesen werden darf, wenn sie nicht mehr gegeben wird. Denn wie gesagt dann dürfte sich darin offenbaren, dass das Problembewusstsein (endlich) gegeben ist, dass ein Problem vorliegt, das gelöst werden muss und nicht mehr so ohne Weiteres gelöst werden kann, dass sich also nicht mehr so ohne Weiteres umdefinieren lässt.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8754 am: 01.12.2023 12:18 »
okay habe gelesen. bei zu verst.  Einkommen v. 79.245 € käme ich in 2022 im Grundtarif auch nur auf max. 23.946 € festzusetzende Steuer (hier noch ohne Fünftelregelung).
irgendwas passt nicht.
ich würde mir den Bescheid angucken, gerne anonymisiert ;) soll ich dir eine pn mit meiner emailadresse schicken, julian?

Um nochmal drauf zurückzukommen. Gemacht, getan. Big T war so nett und hat sich den besagten Bescheid wirklich angeschaut. Seine Erkenntnisse poste ich einfach mal hier. Vielleicht bringt sie jemanden etwas:


"Kurz gefasst: alles ist gut.

Die Nachzahlung wurde nach der Fünftelregelung versteuert, sie hat Dir jedoch nur 3 € Steuern erspart:

Bei Dir sind es 23.943€ tarifliche Einkommensteuer -s. Seite 2 des Bescheides-, anstatt 23.946 € laut „Grundtabelle 2022“ (zu versteuerndes Einkommen= 79.245 €).

Auf Deine Nachzahlung in Höhe von 21.283 € entfällt ein Einkommensteuerbetrag von 8.935 € (41,98 %) -auch Blatt 2 des Bescheides-.

Deiner tariflichen Einkommensteuer wurde jedoch das bereits ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 5.678 € hinzugerechnet. Dies ergibt sich aus § 31 (Satz 3) EStG. Danach wird im RAHMEN DER VERANLAGUNG geprüft, ob das Kindergeld die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder herstellt hat, oder ob stattdessen -wie vorliegend-  die Kinderfreibeträge berücksichtigt werden und das Kindergeld wieder hinzugerechnet werden müssen.

      ---

Der Arbeitgeber hatte in Summe 22.670 € einbehalten, was m.E. passt (selber mal abgleichen mit Lohnsteuerrechnern).

Rechtsgrundlagen in etwa § 38a bis § 39b EStG.

Um dies detailliert prüfen zu können (was ich nicht möchte), müsste man alle Einzelmonate parat haben um ggf. Schwankungen/Steigerungen der laufenden Bezüge im Blick zu haben sowie weitere Einmalzahlungen („Weihnachtsgeld“..) abgrenzen. Aufgefallen ist mir bei der separaten Abrechnung der Nachzahlung die Steuerklasse 6, was eher für einen zu hohen Lohnsteuer-Einbehalt spricht.

      -----

Wichtigste Erkenntnis/Verdeutlichung (auch für mich und viele andere Forumsmitglieder):

Die Fünfelregelung hat eigentlich nur eine kräftige Auswirkung, sofern „das sonstige“ zu versteuernde Einkommen nicht eh schon in dem Bereich > 50.000 € liegt. Googel selbst mal „Grenzsteuersatztabelle berechnen“ und "Rechner Füntftelregelung". Bei Deinem „sonstigen“ zu verst. Einkommen (also 57.962 €) liegt der Grenzsteuersatz bereits bei 41,74 %. Die Steuer für dieses Einkommen beträgt 15.008 €.

Zum Vergleich: Wäre das „sonstige“ zu verst. Einkommen nur 40.000 €, ergäbe sich aus der Fünftelregelung ein Vorteil von 735 €.

Fünfelregelung Deines Falls : Schlägt man dem Einkommen (57.962 €) ein Fünftel der Nachzahlung (also 4.256 €) hinzu, ergäbe sich ein zu verst. Einkommen von 62.218 €, mit einer Steuer von 16.795 €. Die Differenz beträgt 1.787 € (16.795€ ./. 15.008€). Man multipliziert nun 1.787 € mit 5 und erhält 8.935 €. Dies entspricht 41,98% der Nachzahlung.

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Du müsstest, was die Kinderfreibeträge betrifft, mal mit dem Steuerbescheid 2021 vergleichen... Ich hoffe, ich konnte soweit ein Stück beruhigen/aufklären."

(von Big T geschrieben)



Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8755 am: 01.12.2023 13:12 »
ja, und wer eh ein sabbatical machen wollte, kann dieses oder auch die Auszahlung der Nachzahlung ggf. versuchen zu timen.
("Zuflusszeitpunkt" im Einkommensteuerrecht) um ein paar € mehr behalten zu dürfen

beamtenjeff

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« Antwort #8756 am: 01.12.2023 13:50 »
ja, und wer eh ein sabbatical machen wollte, kann dieses oder auch die Auszahlung der Nachzahlung ggf. versuchen zu timen.
("Zuflusszeitpunkt" im Einkommensteuerrecht) um ein paar € mehr behalten zu dürfen

Ist beim Sabbatical nicht die Idee, dass das Einkommen eben nicht weg fällt? Ich denke der Tipp mit der Vorauszahlung der Krankenkasse dürfte hier einen viel signifikanteren Vorteil bringen, und das ohne gleich die gesamte Lebensplanung umwerfen zu müssen.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8757 am: 01.12.2023 13:59 »
wo im öd werden die sabbaticals bezahlt? würde ich dann ggf. ausgedehnt beanspruchen wollen.
achso du meinst wahrscheinlich durch Vor(mehr-)arbeit erwirtschaften. öhm nö, dann nicht

SwenTanortsch

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« Antwort #8758 am: 01.12.2023 14:39 »
Danke für die Betrachtung, Big T: Dadurch wird die Sachlage klarer!