Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2092541 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9075 am: 21.12.2023 14:31 »
Nicht die Pensionen sind "zu hoch", die Renten sind zu niedrig. Oder schlicht: die Abgaben sind allgemein viel zu hoch.

Einfach mal in die EU-Nachbarländer schauen, wie es sich da mit Rente/Pension verhält. Sowohl dem Eintrittsalter, als auch der Auszahlungshöhe. Da würden schon ganze Städte brennen, wenn die unsere aktuellen Verhältnisse hätten, aber hier finden sich noch Verteidiger für "ein bisschen mehr können sie uns ja noch wegnehmen". Meine Fr....

Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9076 am: 21.12.2023 14:31 »
Ich sehe das auch so wie Pendler1. Die Pensionen sind im Moment wirklich üppig im Vergleich zu Renten, gerade ab gD. Das wird zukünftig zu Recht angepasst werden. Von Nichtbeamten wird ja auch erwartet mit deutlich weniger auszukommen.

Umso wichtiger, dass jetzt der AEZ kommt. Wenn ich z.B. meine ETFs sehe, die ich seit 5 Jahren bespare, ist ziemlich klar, dass diese in 30+ Jahren, wenn ich in Pension gehe, zum Leben locker reichen werden. Jedenfalls muss man mit etwas vernünftiger Vorsorge nicht auf die Pension schielen. Und diese wird immer für ein normales Leben reichen, wenn auch nicht auf so hohem Niveau
wie heute. Ich für meinen Teil werde 50% des AEZ in ETFs stecken. Mit dem Rest wird sich das Leben versüsst, für Hobby und Urlaub kann man gut Geld verbrennen.

Womit Pendler1 aber absolut daneben liegt: Sonderzahlungen/Nachzahlungen. Bei 10% auf 30 Jahre mit "Zinseszins" genial, und für jeden nachvollziehbar, wenn man auch außerhalb des Zahlenraums bis 100 rechnen kann.  ;) Da hat Fragmon meines Erachtens recht.

PS Wir Jüngeren können ja nix dafür, wenn nun Pensionere trotz ständiger Aufforderungen in der Vergangenheit nie ordentlich vorgesorgt haben. Die sollen sich an die eigene Nase fassen, aber nicht nach mehr Geld schreien.
Just my 2 Cents...


 :o

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9077 am: 21.12.2023 14:42 »
@SeppelMaier

Ich schreie nicht nach mehr Geld, bin nach 45 Dienstjahren schon lange Pensionär😁

Und wenn heutige jüngere Beamten denken, dass es mit den Tabellensteigerungen völlig wurscht ist, OK. (Gewerkschaften oder irgendwelche Verbände braucht man da ja wirklich nicht mehr, Ach ja, und vernünftige Gehälter auch nicht mehr)

Dann legt mal schön an.




SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9078 am: 21.12.2023 14:45 »
Nicht die Pensionen sind "zu hoch", die Renten sind zu niedrig. Oder schlicht: die Abgaben sind allgemein viel zu hoch.

Einfach mal in die EU-Nachbarländer schauen, wie es sich da mit Rente/Pension verhält. Sowohl dem Eintrittsalter, als auch der Auszahlungshöhe. Da würden schon ganze Städte brennen, wenn die unsere aktuellen Verhältnisse hätten, aber hier finden sich noch Verteidiger für "ein bisschen mehr können sie uns ja noch wegnehmen". Meine Fr....

Das stimmt. Die Renten sind wirklich unverschämt niedrig.
 Selbstverständlich würde ich auch besser finden, die Renten anzuheben und das Pensionsniveau zu halten. Aber wo soll all das Geld herkommen. Ich hab dafür keine Lösung und die Herausforderungen werden eher größer. Insgesamt kosten uns aktuelle Kriege und die Klimakatastrophe Wohlstand. Das wurde offen und ehrlich kommuniziert und es wird auch so kommen. Die Bekämpfung dieser Kriesen hat nunmal Priorität.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9079 am: 21.12.2023 14:45 »
Der Seppl versteht es einfach nicht.
Keine weiteren Worte sonst wird mein Kommentar gleich wieder gelöscht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9080 am: 21.12.2023 14:57 »
Man Seppel, du brauchst auch keine Lösung, dafür haben wir ja - theoretisch - Politiker. In anderen Ländern funktionieren Dinge ja auch irgendwie. Und das meist deutlich besser als hier.

Ich jedenfalls bin nicht Devot und lasse mich gerne erniedrigen, egal von wem.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9081 am: 21.12.2023 16:11 »
Die Richterämter des Zweite Senats sind nun für die nächsten Jahre neu besetzt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/portraet-neuer-verfassungsrichter-peter-frank-ex-generalbundesanwalt/
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuer-richter-bundesverfassungsgericht-holger-woeckel-nachfolge-kessal-wulf/

Die neue Dogmatik zum Besoldungsrecht wird sich jetzt als tragfähig erweisen müssen, da die personelle Kontinuität nicht mehr gegeben ist. Von den acht Richtern, die im Mai 2020 die letzten beiden maßgeblichen Entscheidungen gefällt haben, sind nun wie schon in der Vergangenheit dargelegt mit Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski und Christine Langenfeld nur noch drei übrig, von denen Ulrich Maidowski der Berichterstatter ist.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9082 am: 21.12.2023 16:50 »
Hier ein paar Auszüge aus Entscheidungen des BVerfG von 2005 zur Beamtenversorgung, die aufzeigen, dass auch hier eine Kürzung nicht so einfach ist. So wie sich das liest, hat der Gesetzgeber auch hier seinen Gesetzgebungsrahmen schon ausgeschöpft und eine weiter Kürzung ist nur möglich, wenn zum einen die Beamtenbesoldung und zum anderen die Renten gekürzt werden.

Im Beamtenrecht ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung.
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.
Dem entspricht auch der Zweck des § 69e BeamtVG, der die Staatsausgaben senken soll. Eine solche Ersparnis des Staates erfordert spiegelbildlich eine Kürzung der Bezüge des Beamten.
Die absehbare Verringerung des Versorgungsniveaus ist im Hinblick auf die Entwicklung des Alterseinkommens der Rentner, nicht jedoch wegen des Anstiegs der Versorgungsausgaben gerechtfertigt. Die Reform der Beamtenversorgung geht zwar über die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rentenreform 2001 hinaus. Sie hält sich aber noch in den Grenzen des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9083 am: 21.12.2023 17:34 »
Peter Müller im Interview: „Das Bundesverfassungsgericht ist gehalten, das Handeln der Politik am Maßstab der Verfassung zu prüfen. Das haben wir getan. Die Entscheidung ist aus meiner Sicht rechtlich zwingend. Wir haben unserer Aufgabe, Hüter der Verfassung zu sein, entsprochen. Die politischen Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind jetzt von den Verantwortlichen in Berlin zu bewältigen. Aber wir haben ja nicht diese Krise herbeigeführt. Die Ursache für diese Krise ist der Bruch der Verfassung“

Klare Worte, oder?

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9084 am: 21.12.2023 17:38 »
Das wird ja noch besser: „Ich glaube, der entscheidende Punkt ist, dass wir uns mit der Frage beschäftigen: Führt die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes dazu, dass ein Zustand eintritt, der noch weiter von der Verfassung entfernt ist als der Zustand, der eintritt, wenn die Nichtigkeit einer gesetzlichen Regelung festgestellt wird? Das kann ja durchaus sein. Das war aber hier nicht der Fall. Im Gegenteil, das war eine Entscheidung, die den verfassungsgemäßen Zustand wieder herbeigeführt hat. Hier ging es darum, ein in der Vergangenheit abgeschlossenes Haushaltsgesetz zu beurteilen. Da ist die Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit nicht anwendbar.“

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9085 am: 21.12.2023 18:11 »
Ich sehe das auch so wie Pendler1. Die Pensionen sind im Moment wirklich üppig im Vergleich zu Renten, gerade ab gD. Das wird zukünftig zu Recht angepasst werden. Von Nichtbeamten wird ja auch erwartet mit deutlich weniger auszukommen.

...Jedenfalls muss man mit etwas vernünftiger Vorsorge nicht auf die Pension schielen....
PS Wir Jüngeren können ja nix dafür, wenn nun Pensionere trotz ständiger Aufforderungen in der Vergangenheit nie ordentlich vorgesorgt haben. Die sollen sich an die eigene Nase fassen, aber nicht nach mehr Geld schreien.
Just my 2 Cents...
Hier mal ein paar Infos an "die Jüngen" hinsichtlich "Vorsorge treffen, bevor noch mehr Lebensweisheiten und Verhaltensregeln an die "Pensionenschieler" verbreitet werden:
Der Staat hat Rückstellungen für die Beamtenpensionen auf Kosten der Beamten gebildet bzw. zumindest versucht:
1951 erfolgte eine Kürzung der Beamtenbesoldung um 7% (einfach mal "Eckmann-Vergleich" googeln). Begründung:"Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten", d. h. Beamte haben durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt -"mit Rücksicht auf die Altersversorgung"- heißt es darin. Es war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte". Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, tatsächlich Rücklagen zu bilden. Das eingesparte Geld wurde zweckentfremdet ausgegeben.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt, die dadurch finanziert wurde, dass Besoldungserhöhungen für Beamten seither um jeweils 0,2 % verringert werden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatzes für die Beamtenversorgung gekürzt. Er beträgt seither statt 75% nur noch maximal 71,75 % der letzten  Bezüge.
Offiziell ist die Beamtenversorgung beitragsfrei, aus dieser Beitragsfreiheit ergibt sich übrigens die Behandlung der Versorgungsbezüge als voll steuerpflichtiges Einkommen. Dass die oben dargestellten versteckten "Beiträge" teilweise nicht einmal in Versorgungsrücklagen geflossen sind, die Beamten andererseits ihre "überhöhten Pensionen" rechtfertigen müssen, ist der eigentliche Skandal.

PS: Wir Älteren können auch nichts dafür, wenn der Staat Bezügereduzieren, die zur Bildung von Pensionsrücklagen bestimmt waren, anderweitig verprasst hat (vielleicht in Investitionen, die bis heute nicht zuletzt den "Jüngeren" zu gute kommen ;).

Versuch

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« Antwort #9086 am: 21.12.2023 18:17 »
Die Richterämter des Zweite Senats sind nun für die nächsten Jahre neu besetzt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/portraet-neuer-verfassungsrichter-peter-frank-ex-generalbundesanwalt/
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuer-richter-bundesverfassungsgericht-holger-woeckel-nachfolge-kessal-wulf/

Die neue Dogmatik zum Besoldungsrecht wird sich jetzt als tragfähig erweisen müssen, da die personelle Kontinuität nicht mehr gegeben ist. Von den acht Richtern, die im Mai 2020 die letzten beiden maßgeblichen Entscheidungen gefällt haben, sind nun wie schon in der Vergangenheit dargelegt mit Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski und Christine Langenfeld nur noch drei übrig, von denen Ulrich Maidowski der Berichterstatter ist.

Du siehst das negativ?

SwenTanortsch

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« Antwort #9087 am: 21.12.2023 20:39 »
Nein, ich stelle nur wie schon in der Vergangenheit betrachtet fest, dass die personelle Kontinuität nicht mehr gegeben ist, sodass die seit 2012 mehr und mehr konkretisierte neue Besoldungsdogmatik nun ihre Tragfähigkeit zeigen muss, von der ich ausgehe, dass sie gegeben ist und darüber hinaus in den anstehenden Entscheidungen noch weiter konkretisiert werden wird. Nichtsdestotrotz müssen sich fünf neue Richterinnen und Richter in diese Dogmatik einfinden und darin nach Lösungen suchen, um auch im Besoldungsrecht das zu erreichen, was Peter Müller im Interview anhand anderer Felder darlegt.

Schauen wir mal, wohin die Reise uns bringt. Verschiedene Zeichen könnten dafür sprechen, dass es nicht mehr unendlich lange dauern könnte, bis wir die angekündigten Entscheidungen vorfinden werden.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9088 am: 21.12.2023 21:38 »
Welche Zeichen sollten das denn sein? Prinzip Hoffnung, dass die ausgeschiedenen Richter ihren Nachfolgern die Thematik nicht ungeklärt überlassen würden?