Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088352 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,395
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9240 am: 04.01.2024 07:32 »
Ich kann da auch nur mit Counter und Seppelmaier mitgehen, so Einigen fehlt hier einfach der Realitätsbezug.

Wenn ich für mich spreche: Abschluss Staats-/Politikwissenschaften, als Quereinsteiger in einer obersten Bundesbehörde nach mittlerweile 10 Jahren und drei Elternzeiten in der A13g, knapp 4.000€ netto bei 75% Teilzeit. Nette nicht allzu anspruchsvolle Tätigkeit, sicherer Arbeitsplatz, flexible familienfreundliche Arbeitszeiten, 80% HO. Den Kommilitonen von damals fallen beim jährlichen Treffen jedes mal die Augen raus, die hangeln sich von mies bezahlen Projektarbeiten zur nächsten Befristung, Buckeln 60h die Woche oder Bangen jedes halbe Jahr um neue Forschungsgelder. Und verdienen trotz Vollzeit weit weniger als ich.

4000€ netto bei 75%?

Ministerialzulage, drei Kinder, verheiratet, Stufe 6+x, Steuerklasse 3, PKV nicht berücksichtigt?

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9241 am: 04.01.2024 08:08 »
Ich kann da auch nur mit Counter und Seppelmaier mitgehen, so Einigen fehlt hier einfach der Realitätsbezug.

Wenn ich für mich spreche: Abschluss Staats-/Politikwissenschaften, als Quereinsteiger in einer obersten Bundesbehörde nach mittlerweile 10 Jahren und drei Elternzeiten in der A13g, knapp 4.000€ netto bei 75% Teilzeit. Nette nicht allzu anspruchsvolle Tätigkeit, sicherer Arbeitsplatz, flexible familienfreundliche Arbeitszeiten, 80% HO. Den Kommilitonen von damals fallen beim jährlichen Treffen jedes mal die Augen raus, die hangeln sich von mies bezahlen Projektarbeiten zur nächsten Befristung, Buckeln 60h die Woche oder Bangen jedes halbe Jahr um neue Forschungsgelder. Und verdienen trotz Vollzeit weit weniger als ich.

4000€ netto bei 75%?

Ministerialzulage, drei Kinder, verheiratet, Stufe 6+x, Steuerklasse 3, PKV nicht berücksichtigt?

Ministerialzulage, drei Kinder, nicht verheiratet, Stufe 5, Steuerklasse 1, Inflationsausgleichsprämie, Jobticketzuschuss, PKV nicht berücksichtigt

Und wie man hier so liest, werden im Laufe des Jahres nochmal 500 -1.000€ brutto AEZ dazukommen. Mich macht das wirklich fassungslos.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,395
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9242 am: 04.01.2024 08:49 »
Warum berücksichtigt man nicht die PKV? Sind ja wohl keine Peanuts :o

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9243 am: 04.01.2024 08:58 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9244 am: 04.01.2024 09:19 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.

Nunja, anders als beim Bürgergeldempfänger kommt beim Beamten ja das Kindergeld (+ ggf. Unterhalt) noch oben drauf. Bei einer Vollzeittätigkeit wären dann allein Besoldung+Kindergeld mehr als das Doppelte des Bürgergeldsatzes, da finde ich den Abstand zur Grundsicherung nicht zu gering.

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 525
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9245 am: 04.01.2024 09:27 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.


Nunja, anders als beim Bürgergeldempfänger kommt beim Beamten ja das Kindergeld (+ ggf. Unterhalt) noch oben drauf. Bei einer Vollzeittätigkeit wären dann allein Besoldung+Kindergeld mehr als das Doppelte des Bürgergeldsatzes, da finde ich den Abstand zur Grundsicherung nicht zu gering.

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.


1. Dafür werden beim Bürgergeld neben den Sätzen weitere Kosten übernommen.
2. Nicht vom Netto abziehen, sondern vom Brutto. Erst dann redest Du auch vom netto.

Es ist zwar schön, dass Du mit deinem Gehalt zufrieden bist, aber bitte schließe nicht von Dir auf andere. Insbesondere im Hinblick auf deine Argumentation, wenn Du die Hälfte aller wichtigen Faktoren auch einfach weglässt :D Ein adäquater Vergleich ist so nicht möglich. Ich könnte sonst auch sagen, was habt ihr eigentlich alle? Mein Bruttogehalt ist voll gut! Ach ich muss noch Steuern, Kinderbetreuungskosten, 40/41 Stunden-Woche, Krankenversicherung einbeziehen? Egal!

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9246 am: 04.01.2024 09:51 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.


Nunja, anders als beim Bürgergeldempfänger kommt beim Beamten ja das Kindergeld (+ ggf. Unterhalt) noch oben drauf. Bei einer Vollzeittätigkeit wären dann allein Besoldung+Kindergeld mehr als das Doppelte des Bürgergeldsatzes, da finde ich den Abstand zur Grundsicherung nicht zu gering.

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.


1. Dafür werden beim Bürgergeld neben den Sätzen weitere Kosten übernommen.
2. Nicht vom Netto abziehen, sondern vom Brutto. Erst dann redest Du auch vom netto.

Es ist zwar schön, dass Du mit deinem Gehalt zufrieden bist, aber bitte schließe nicht von Dir auf andere. Insbesondere im Hinblick auf deine Argumentation, wenn Du die Hälfte aller wichtigen Faktoren auch einfach weglässt :D Ein adäquater Vergleich ist so nicht möglich. Ich könnte sonst auch sagen, was habt ihr eigentlich alle? Mein Bruttogehalt ist voll gut! Ach ich muss noch Steuern, Kinderbetreuungskosten, 40/41 Stunden-Woche, Krankenversicherung einbeziehen? Egal!

Es geht doch nicht darum, dass ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, sondern dass der Großteil der Beamten jenseits des mD bereits jetzt extrem gut besoldet ist. Meine Geschichte ist da ja nur exemplarisch und nichts besonderes. Ich weiß auch nicht, welche wichtigen Faktoren ich dabei außer acht gelassen haben soll und was für einen "adäquaten Vergleich" du meinst (mit anderen Beamten, mit Angestellten, mit Bürgergeldempfängern?). Und warum sprichst du plötzlich vom brutto, das ist bei Beamten doch sowieso keine sinnvolle Vergleichgröße. Fragen über Fragen. Dass beim Beamten PKV-Kosten anfallen, dürfte doch bekannt sein und muss man doch nicht extra aufdröseln.

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier, die in Vollzeit nach einem dreijährigen dualen Studium, das zur Hälfte aus Praktika und Kaffeetrinken besteht mit 5.000€ Cash netto nach Hause gehen und dich fragen, wie das sein kann.

Da machen die zusätzlich übernommenen Kosten beim Bürgergeld (in Berlin ist das auch kaum was, da ÖPNV/ Schulmaterial/Betreuung/Schulessen für Kinder sowieso kostenfrei sind), vielleicht mal ein kostenloser Eintritt ins Museum, den Kohl auch nicht fett.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9247 am: 04.01.2024 09:52 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.

Nunja, anders als beim Bürgergeldempfänger kommt beim Beamten ja das Kindergeld (+ ggf. Unterhalt) noch oben drauf. Bei einer Vollzeittätigkeit wären dann allein Besoldung+Kindergeld mehr als das Doppelte des Bürgergeldsatzes, da finde ich den Abstand zur Grundsicherung nicht zu gering.

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.

Wie gesagt mehr Weitsicht würde nicht schaden. Jetzt schauen wir mal in das Eingangsamt A10/1 Ihrer Konstellation. Das macht Nettobezüge i.H.v. 3256€. Zusätzlich 750€ macht ca. 4000€ Netto. Bringt man die PKV zum Abzug, geschätzt ca. 500€ (1 Erw., 3 Kinder), dann bleiben 3500€. Kommen jetzt noch Kinderbetreuungskosten hinzu und lebt in einer teureren Region, dann ist man ganz schnell unterhalb des Grundsicherungsniveaus. Wie richtigerweise von Floki bemerkt, nicht nur ihre Situation bedenken. Es gibt ja noch Situationen in dem der Kindsvater verstorben ist oder Unterhaltszahlung nicht gezahlt werden müssen.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9248 am: 04.01.2024 09:58 »
Da wirst du deppert. Anstatt für Löhne in der Breite zu sorgen von denen man leben kann, führt man ein System ein in der die halbe Nation alimentiert wird. Bald haben wir den Sozialismus in Staatsform zurück.

MDWiesbaden

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9249 am: 04.01.2024 09:59 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.


Nunja, anders als beim Bürgergeldempfänger kommt beim Beamten ja das Kindergeld (+ ggf. Unterhalt) noch oben drauf. Bei einer Vollzeittätigkeit wären dann allein Besoldung+Kindergeld mehr als das Doppelte des Bürgergeldsatzes, da finde ich den Abstand zur Grundsicherung nicht zu gering.

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.


1. Dafür werden beim Bürgergeld neben den Sätzen weitere Kosten übernommen.
2. Nicht vom Netto abziehen, sondern vom Brutto. Erst dann redest Du auch vom netto.

Es ist zwar schön, dass Du mit deinem Gehalt zufrieden bist, aber bitte schließe nicht von Dir auf andere. Insbesondere im Hinblick auf deine Argumentation, wenn Du die Hälfte aller wichtigen Faktoren auch einfach weglässt :D Ein adäquater Vergleich ist so nicht möglich. Ich könnte sonst auch sagen, was habt ihr eigentlich alle? Mein Bruttogehalt ist voll gut! Ach ich muss noch Steuern, Kinderbetreuungskosten, 40/41 Stunden-Woche, Krankenversicherung einbeziehen? Egal!

Es geht doch nicht darum, dass ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, sondern dass der Großteil der Beamten jenseits des mD bereits jetzt extrem gut besoldet ist. Meine Geschichte ist da ja nur exemplarisch und nichts besonderes. Ich weiß auch nicht, welche wichtigen Faktoren ich dabei außer acht gelassen haben soll und was für einen "adäquaten Vergleich" du meinst (mit anderen Beamten, mit Angestellten, mit Bürgergeldempfängern?). Und warum sprichst du plötzlich vom brutto, das ist bei Beamten doch sowieso keine sinnvolle Vergleichgröße. Fragen über Fragen. Dass beim Beamten PKV-Kosten anfallen, dürfte doch bekannt sein und muss man doch nicht extra aufdröseln.

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier, die in Vollzeit nach einem dreijährigen dualen Studium, das zur Hälfte aus Praktika und Kaffeetrinken besteht mit 5.000€ Cash netto nach Hause gehen und dich fragen, wie das sein kann.

Da machen die zusätzlich übernommenen Kosten beim Bürgergeld (in Berlin ist das auch kaum was, da ÖPNV/ Schulmaterial/Betreuung/Schulessen für Kinder sowieso kostenfrei sind), vielleicht mal ein kostenloser Eintritt ins Museum, den Kohl auch nicht fett.

Wenn ich "Beamten jenseits des mD bereits jetzt extrem gut besoldet ist" lese plus "in Berlin ist das auch kaum was, da ÖPNV/ Schulmaterial/Betreuung/Schulessen für Kinder sowieso kostenfrei sind", dann fehlt mir mit A7 in einer oberen Bundesbehörde in Wiesbaden, der Stadt in der ich (verheiratet und 2 Kinder)  auch lebe wirklich das Fleisch aus dem Gesicht.
Schön das es dir so gut geht. Was denkst du wieviel Beamte es weit unterhalb A13 Endstufe 8 in diesem Land gibt. Natürlich muss die Besoldung angehoben werden, wie kann man das nur in Frage stellen?


Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 525
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9250 am: 04.01.2024 10:25 »
Man muss noch bedenken, dass in Berlin seit ein paar Jahren keine Kinderbetreuungskosten anfallen. Für 3 Kinder in Bayern können hier noch zusätzlich Kosten von über 1000€ im Monat zum tragen kommen.

Vielleicht noch zum Vergleich: Eine Bürgergeldfamilie (1 Erw., 3 Kinder) würde in Berlin eine Nettogrundsicherung von ca. 2750€ im Monat erhalten. Für jemand der ein Studium abgeschlossen hat und sich im Endamt befindet halte ich persönlich den Abstand zum Grundsicherungsniveau für zu gering bemessen. Dabei sollte sie auch an ihre Kollegen denken, die sich in den Eingangsämtern befinden, auch in niedrigeren Laufbahnen.


Nunja, anders als beim Bürgergeldempfänger kommt beim Beamten ja das Kindergeld (+ ggf. Unterhalt) noch oben drauf. Bei einer Vollzeittätigkeit wären dann allein Besoldung+Kindergeld mehr als das Doppelte des Bürgergeldsatzes, da finde ich den Abstand zur Grundsicherung nicht zu gering.

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.


1. Dafür werden beim Bürgergeld neben den Sätzen weitere Kosten übernommen.
2. Nicht vom Netto abziehen, sondern vom Brutto. Erst dann redest Du auch vom netto.

Es ist zwar schön, dass Du mit deinem Gehalt zufrieden bist, aber bitte schließe nicht von Dir auf andere. Insbesondere im Hinblick auf deine Argumentation, wenn Du die Hälfte aller wichtigen Faktoren auch einfach weglässt :D Ein adäquater Vergleich ist so nicht möglich. Ich könnte sonst auch sagen, was habt ihr eigentlich alle? Mein Bruttogehalt ist voll gut! Ach ich muss noch Steuern, Kinderbetreuungskosten, 40/41 Stunden-Woche, Krankenversicherung einbeziehen? Egal!

Es geht doch nicht darum, dass ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, sondern dass der Großteil der Beamten jenseits des mD bereits jetzt extrem gut besoldet ist. Meine Geschichte ist da ja nur exemplarisch und nichts besonderes. Ich weiß auch nicht, welche wichtigen Faktoren ich dabei außer acht gelassen haben soll und was für einen "adäquaten Vergleich" du meinst (mit anderen Beamten, mit Angestellten, mit Bürgergeldempfängern?). Und warum sprichst du plötzlich vom brutto, das ist bei Beamten doch sowieso keine sinnvolle Vergleichgröße. Fragen über Fragen. Dass beim Beamten PKV-Kosten anfallen, dürfte doch bekannt sein und muss man doch nicht extra aufdröseln.

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier, die in Vollzeit nach einem dreijährigen dualen Studium, das zur Hälfte aus Praktika und Kaffeetrinken besteht mit 5.000€ Cash netto nach Hause gehen und dich fragen, wie das sein kann.

Da machen die zusätzlich übernommenen Kosten beim Bürgergeld (in Berlin ist das auch kaum was, da ÖPNV/ Schulmaterial/Betreuung/Schulessen für Kinder sowieso kostenfrei sind), vielleicht mal ein kostenloser Eintritt ins Museum, den Kohl auch nicht fett.
Ich meine mit adäquaten Vergleich, dass Du einfach vernünftiges Zahlungsmaterial zu Grunde legst. Und im ursprünglichen Post, hast Du das noch nicht einmal bei Dir selber geschafft. Einfach um diese Absurdität zu verdeutlichen, habe ich vom Brutto gesprochen. Das mit der PKV ist bekannt, hast Du aber nicht berücksichtigt. Für ein Netto-Gehalt ist das aber maßgeblich. Im Übrigen ist es interessant, dass ein PKV-Antrag so niedrig ist, aber sicherlich eben NICHT (!!!!!) der Regelfall.

Und wer nach 3 Jahren-Studium (müsste ja dann gD sein) mit 5000€ netto nach Hause geht. Uff. Wer soll das sein? Alle am Ende ihrer Karriere? Wie gesagt schön für euch, aber eben nicht der Regelfall. Bei weitem nicht. Du spricht von einer kleinen Vergleichsgruppe, falls es die überhaupt gibt, denn Argumentationen mit "in meinen Bekanntkreis" sind immer schwachsinnig, und dann noch mit falschen Zahlen und wunderst dich, dass andere unzufrieden sind.
Kannste Dir nicht ausdenken.

P.S.: Habe auch 3 Jahre duales Studium hinter mir (da von Praktika und Kaffee trinken zu sprechen zeigt einfach, dass Du anscheinend 0 Plan hast, sorry) und bin von 5000€ netto ziemlich weit entfernt. 

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,395
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9251 am: 04.01.2024 10:32 »
Ich hab doch gesagt, hier haben sich ein paar Nasen aus dem BMI oder BMF angemeldet. "Uns geht es allen gut", "Der AEZ ist super", "Eigentlich sind wir überbezahlt", usw.

Lasst euch nicht ärgern ::)

ChRosFw

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9252 am: 04.01.2024 10:40 »
Ich hab doch gesagt, hier haben sich ein paar Nasen aus dem BMI oder BMF angemeldet. "Uns geht es allen gut", "Der AEZ ist super", "Eigentlich sind wir überbezahlt", usw.

Lasst euch nicht ärgern ::)

Möglicherweise erst für Abgeordneten gearbeitet und dann per "Quereinstieg" im Ministerium dauerhaft versorgt
worden...