Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089490 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9630 am: 18.01.2024 21:43 »
Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschuss gehe ich tatsächlich davon aus, dass wir im Februar Neuigkeiten in Sachen BBVAngG hören werden.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9631 am: 18.01.2024 21:46 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/amtsangemesse-alimenation-2024-wann-koennen-wir-endlich-damit-rechnen-wir-warten-immerhin-mehr-als-1-jahr

Wie soll man das jetzt einordnen? 2 SPD Mitglieder lassen sich dahingehend ein, dass zum Ende des Monats der Entwurf ins Kabinett gehen soll. Nun wieder diese Antwort

Wenn man sich die bisher getätigten Aussagen von Herrn Saathoff anschaut wird man feststellen, dass diese etwas anders endet. „Ich bin dennoch zuversichtlich, dass es bald einen Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird.“

Sonst lautete die Antwort immer sinngemäß er kann keine Aussage bezüglich eines Termins machen. Das Wort bald ist auch nicht geeignet für Monate… oder 

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9632 am: 18.01.2024 21:48 »
Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschuss gehe ich tatsächlich davon aus, dass wir im Februar Neuigkeiten in Sachen BBVAngG hören werden.

Ich auch. Wenn das Geld eingeplant wurde, wird es auch zeitnah ins Kabinett gehen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9633 am: 19.01.2024 06:58 »
Es muss im eigenen Interesse des Bundes liegen - wenn sie diesen Murks weitermachen wollen, was ja offensichtlich der Fall ist - den Entwurf so schnell wie möglich durchzuprügeln. Wobei es ja "bisher" immer Ende Januar ins Kabinett hieß.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9634 am: 19.01.2024 07:04 »
Es muss im eigenen Interesse des Bundes liegen - wenn sie diesen Murks weitermachen wollen, was ja offensichtlich der Fall ist - den Entwurf so schnell wie möglich durchzuprügeln. Wobei es ja "bisher" immer Ende Januar ins Kabinett hieß.

Klar ist das BBVangG im Interesse des Bundes, da man alle auf dessen Basis entschädigen wird. Die Entschädigungsbeträge sind dementsprechend viel zu niedrig und einen Anspruch auch höhere Beträge durchzusetzen haben nur die, die einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben und auch bereit sind dies einzuklagen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9635 am: 19.01.2024 07:35 »
Es muss im eigenen Interesse des Bundes liegen - wenn sie diesen Murks weitermachen wollen, was ja offensichtlich der Fall ist - den Entwurf so schnell wie möglich durchzuprügeln. Wobei es ja "bisher" immer Ende Januar ins Kabinett hieß.

Klar ist das BBVangG im Interesse des Bundes, da man alle auf dessen Basis entschädigen wird. Die Entschädigungsbeträge sind dementsprechend viel zu niedrig und einen Anspruch auch höhere Beträge durchzusetzen haben nur die, die einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben und auch bereit sind dies einzuklagen.

Ja - sind wir uns doch einig :D

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9636 am: 19.01.2024 09:30 »
Mal zur Abwechslung was Erheiterndes in diesen schwierigen Zeiten:

In der Augsburger Allgemeinen schreiben gerade Firmen über ihre Probleme.

Unter anderem eine IT-Firma zum Personalmangel/Personalsuche:

„ … Obwohl wir die bekannten und geforderten Benefits vom Dienstwagen über den Obstkorb bis hin zum Beitrag fürs Fitnessstudio bieten und auch mit flexiblen Teilzeit- und Remotearbeitsangeboten attraktive Optionen schaffen, stehen wir in Konkurrenz mit den Mitbewerbern, die ähnliche Angebote bewerben.

Gerade in der jüngeren Generation werden diese Benefits für unsere Branche daher als völlig normal angesehen und haben keinen besonderen Wert mehr …“

Tja, Sachen gibt’s. 😊)

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9637 am: 19.01.2024 10:14 »
Ich habe sehr viel zu der Thematik hier gelesen und auch den Entwurf oder was das war gelesen. Hat die mögliche Umsetzung überhaupt irgendwelche Auswirkungen für eine ledige Person bei einer Besoldung nach A10? Vermutlich nicht, oder?

Themaster42699

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9638 am: 19.01.2024 10:17 »
Wäre jemand so freundlich und würde nochmal den aktuellen Entwurf hier posten mit Euro-Werten?

Und steht die Erhöhung der Beihilfe auf 70 Prozent mit einem Kind noch?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9639 am: 19.01.2024 10:18 »
Ich habe sehr viel zu der Thematik hier gelesen und auch den Entwurf oder was das war gelesen. Hat die mögliche Umsetzung überhaupt irgendwelche Auswirkungen für eine ledige Person bei einer Besoldung nach A10? Vermutlich nicht, oder?

Es gibt auch nix für ledige A3er. Nix, nada.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9640 am: 19.01.2024 10:25 »
Ich habe sehr viel zu der Thematik hier gelesen und auch den Entwurf oder was das war gelesen. Hat die mögliche Umsetzung überhaupt irgendwelche Auswirkungen für eine ledige Person bei einer Besoldung nach A10? Vermutlich nicht, oder?

Es gibt auch nix für ledige A3er. Nix, nada.

Danke. Dann muss ich mit diesem Kram auch nicht mehr beschäftigen. :)

Themaster42699

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9641 am: 19.01.2024 10:34 »
Kann bitte jemand die aktuelle Tabelle posten?

Und sind die 70 Prozent Beihilfe mit 1 Kind nach aktuell?

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9642 am: 19.01.2024 10:54 »
Ich habe sehr viel zu der Thematik hier gelesen und auch den Entwurf oder was das war gelesen. Hat die mögliche Umsetzung überhaupt irgendwelche Auswirkungen für eine ledige Person bei einer Besoldung nach A10? Vermutlich nicht, oder?

Es gibt auch nix für ledige A3er. Nix, nada.

Danke. Dann muss ich mit diesem Kram auch nicht mehr beschäftigen. :)


Genau durch diese Fälle lohnt sich das ganze hinauszögern des Gesetzgebers

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9643 am: 19.01.2024 11:07 »
Kann bitte jemand die aktuelle Tabelle posten?

Und sind die 70 Prozent Beihilfe mit 1 Kind nach aktuell?

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.90.html

Über die Behilfe ist nichts neues bekannt. Vielleicht gibt es Ende Januar mal endlich neues.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9644 am: 19.01.2024 11:16 »
Mal zur Abwechslung was Erheiterndes in diesen schwierigen Zeiten:

In der Augsburger Allgemeinen schreiben gerade Firmen über ihre Probleme.

Unter anderem eine IT-Firma zum Personalmangel/Personalsuche:

„ … Obwohl wir die bekannten und geforderten Benefits vom Dienstwagen über den Obstkorb bis hin zum Beitrag fürs Fitnessstudio bieten und auch mit flexiblen Teilzeit- und Remotearbeitsangeboten attraktive Optionen schaffen, stehen wir in Konkurrenz mit den Mitbewerbern, die ähnliche Angebote bewerben.

Gerade in der jüngeren Generation werden diese Benefits für unsere Branche daher als völlig normal angesehen und haben keinen besonderen Wert mehr …“

Tja, Sachen gibt’s. 😊)

Wenn wir schon bei Goodies sind:


Kommune in Hessen:

Zeitgutschriften an Faschingsdienstag sowie an dem eigenen Geburtstag (sofern der Geburtstag ein Arbeitstag ist)

10er Karte fürs Freibad gibts auch dazu.