Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093577 times)

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9960 am: 30.01.2024 10:22 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

HPR des BMWK inkl. aller Bundesbehörden im Geschäftsbereich.

Kannst du das Schreiben hier einstellen?
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9961 am: 30.01.2024 11:00 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

HPR des BMWK inkl. aller Bundesbehörden im Geschäftsbereich.

Kannst du das Schreiben hier einstellen?
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.

Zu den grundsätzlichen Fragen findest du hier Antworten: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Ansonsten sei gesagt; natürlich wird es Rückzahlungen geben, denn es ist Geld welches dir rein rechtlich zusteht, zumindest nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Wie dieser Weg im Detail aussehen wird, ob damit Klagen verbunden sind, darauf sind wir alle hier sehr gespannt. In diesem Fall dürftest du einer derjenigen sein mit den höchsten Ansprüchen auf Nachzahlungen - dein Betrag ist hier also nicht unrealistisch, wenn auch vielleicht ungenau.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9962 am: 30.01.2024 11:02 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

HPR des BMWK inkl. aller Bundesbehörden im Geschäftsbereich.

Kannst du das Schreiben hier einstellen?
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.

Von einer Person aus dem BMF kam der Entwurf. Ja, wie auch immer die Zahlen auch aussehen, werden auf die Familienzuschläge addiert. Zumindest stand Oktober 2023. Denke das bleibt auch so und das BMI hat nicht wieder gezaubert 😅 Und nein, diese Summe wird nicht rückwirkend ab 2021 gezahlt. Die Jahre werden gesondert berechnet. Kann dir aber keine Zahlen nennen.
« Last Edit: 30.01.2024 11:16 von Einigung2023 »

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9963 am: 30.01.2024 11:29 »
Müssten die Zahlen für 2021-2023 nicht höher sein? Wenn der neue Zuschlag ab diesem Jahr gilt, werden ja die Tarifergebnisse, sowie die Bürgergeldanpassung in der Kalkulation berücksichtigt worden sein.
Daher müsste es ja für die vorherigen Jahre höhere Sätze geben.
Die Wohngeldtabelle mit den Mietenstufen hat sich seit dem ja auch nicht bemerkenswert verändert.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9964 am: 30.01.2024 11:30 »
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.
Vor allem musst  du prüfen ob in dem gesamten Zeitraum Stufe IV war.
Gerade von seit 2023 sind die Sätze massiv gestiegen.
Meine Stadt ist von Stufe II auf Stufe IV gerutscht.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9965 am: 30.01.2024 11:32 »
Müssten die Zahlen für 2021-2023 nicht höher sein? Wenn der neue Zuschlag ab diesem Jahr gilt, werden ja die Tarifergebnisse, sowie die Bürgergeldanpassung in der Kalkulation berücksichtigt worden sein.
Daher müsste es ja für die vorherigen Jahre höhere Sätze geben.
Die Wohngeldtabelle mit den Mietenstufen hat sich seit dem ja auch nicht bemerkenswert verändert.
Lese dich bitte erstmal ein bißchen ein.
Die Sätze vom stand 01/23 waren sogar viel geringer. Da der Dreh und Angelpunkt das Grundsicherungsniveau ist.
Vor 01/23 waren die Hartz4 Sätze wesentlich niedriger und die Gehaltserhöhung hat damit so gesehen erstmal gar nichts zu tun.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9966 am: 30.01.2024 11:34 »
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.
Vor allem musst  du prüfen ob in dem gesamten Zeitraum Stufe IV war.
Gerade von seit 2023 sind die Sätze massiv gestiegen.
Meine Stadt ist von Stufe II auf Stufe IV gerutscht.

Ich komme aus Berlin, Daher hat sich da nichts in den letzten Jahren getan. Mir kommen diese Zahlen nur so überdimensional vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als A9, verheiratet mit 3 Kindern in Berlin bei über 70000 brutto jährlich bin. So viel verdient man im Vertrieb bei SAP.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9967 am: 30.01.2024 11:36 »
Gibt es einen aktuellen Entwurf Stand Januar 2024, der Chancen hat, in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht zu werden?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9968 am: 30.01.2024 11:37 »
Müssten die Zahlen für 2021-2023 nicht höher sein? Wenn der neue Zuschlag ab diesem Jahr gilt, werden ja die Tarifergebnisse, sowie die Bürgergeldanpassung in der Kalkulation berücksichtigt worden sein.
Daher müsste es ja für die vorherigen Jahre höhere Sätze geben.
Die Wohngeldtabelle mit den Mietenstufen hat sich seit dem ja auch nicht bemerkenswert verändert.

Für die Jahre 2021 - 2023 entstehen wegen der Nachzahlungen laut Entwurf Oktober 2023 folgende Mehrkosten:
2021: ca. 248 Mio EUR
2022: ca. 333 Mio EUR
2023: ca. 700 Mio EUR

Warten wir den Entwurf vom BMI ab.  Kann sich, nach der Meldung von heute Morgen, nicht mehr soo lange hinziehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9969 am: 30.01.2024 11:38 »
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.
Vor allem musst  du prüfen ob in dem gesamten Zeitraum Stufe IV war.
Gerade von seit 2023 sind die Sätze massiv gestiegen.
Meine Stadt ist von Stufe II auf Stufe IV gerutscht.

Ich komme aus Berlin, Daher hat sich da nichts in den letzten Jahren getan. Mir kommen diese Zahlen nur so überdimensional vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als A9, verheiratet mit 3 Kindern in Berlin bei über 70000 brutto jährlich bin. So viel verdient man im Vertrieb bei SAP.

Du hast halt Glück mit deinen drei Blagen und Mietenstufe IV . Vielleicht relativiert sich das ganze, wenn du mal schaust, wie viel eine Hartzi Familie mit drei Kindern bekommt.

PS: Bei SAP verdient ein Vertriebler bestimmt mehr als 70k im Jahr.

Dima1212

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« Antwort #9970 am: 30.01.2024 11:41 »
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.
Vor allem musst  du prüfen ob in dem gesamten Zeitraum Stufe IV war.
Gerade von seit 2023 sind die Sätze massiv gestiegen.
Meine Stadt ist von Stufe II auf Stufe IV gerutscht.

Ich komme aus Berlin, Daher hat sich da nichts in den letzten Jahren getan. Mir kommen diese Zahlen nur so überdimensional vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als A9, verheiratet mit 3 Kindern in Berlin bei über 70000 brutto jährlich bin. So viel verdient man im Vertrieb bei SAP.

Du hast halt Glück mit deinen drei Blagen und Mietenstufe IV . Vielleicht relativiert sich das ganze, wenn du mal schaust, wie viel eine Hartzi Familie mit drei Kindern bekommt.

PS: Bei SAP verdient ein Vertriebler bestimmt mehr als 70k im Jahr.
Mein Schwager arbeitet bei SAP im Vertrieb. Er ist bei 72000 brutto. Plus benefits und boni. Daher kommt mir diese Summe für einen Bundesbeamten unproportional hoch vor.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9971 am: 30.01.2024 11:45 »
Woher ist denn die Info von Oktober? Von jemandem im Ministerium?
Werden diese Beträge auf die jetzt noch bestehenden Familienzuschläge addiert oder werden sie verrechnet?
Bedeutet das, dass ich mit 3 Kindern in Mietenstufe 4, 1152 Euro erwarten kann?
Was bedeutet das für die Rückzahlung für die Jahre 2021-bis jetzt? Es werden ja keine 46000 brutto nachgezaht. Das ist ja utopisch.
Vor allem musst  du prüfen ob in dem gesamten Zeitraum Stufe IV war.
Gerade von seit 2023 sind die Sätze massiv gestiegen.
Meine Stadt ist von Stufe II auf Stufe IV gerutscht.

Ich komme aus Berlin, Daher hat sich da nichts in den letzten Jahren getan. Mir kommen diese Zahlen nur so überdimensional vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als A9, verheiratet mit 3 Kindern in Berlin bei über 70000 brutto jährlich bin. So viel verdient man im Vertrieb bei SAP.

Du hast halt Glück mit deinen drei Blagen und Mietenstufe IV . Vielleicht relativiert sich das ganze, wenn du mal schaust, wie viel eine Hartzi Familie mit drei Kindern bekommt.

PS: Bei SAP verdient ein Vertriebler bestimmt mehr als 70k im Jahr.
Mein Schwager arbeitet bei SAP im Vertrieb. Er ist bei 72000 brutto. Plus benefits und boni. Daher kommt mir diese Summe für einen Bundesbeamten unproportional hoch vor.

Das kommt darauf an wie hoch die Benefits und Boni tatsächlich aussehen. Ich finde 72000 für einen Bundesbeamten je nach Besoldungsstufe durchaus angemessen. als A11 hab ich die trotzdem lange nicht.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9972 am: 30.01.2024 11:45 »
Man braucht halt ein paar Kinder  ;D


Themaster42699

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9973 am: 30.01.2024 11:48 »
Welche Meldung von heute morgen?
Müssten die Zahlen für 2021-2023 nicht höher sein? Wenn der neue Zuschlag ab diesem Jahr gilt, werden ja die Tarifergebnisse, sowie die Bürgergeldanpassung in der Kalkulation berücksichtigt worden sein.
Daher müsste es ja für die vorherigen Jahre höhere Sätze geben.
Die Wohngeldtabelle mit den Mietenstufen hat sich seit dem ja auch nicht bemerkenswert verändert.

Für die Jahre 2021 - 2023 entstehen wegen der Nachzahlungen laut Entwurf Oktober 2023 folgende Mehrkosten:
2021: ca. 248 Mio EUR
2022: ca. 333 Mio EUR
2023: ca. 700 Mio EUR

Warten wir den Entwurf vom BMI ab.  Kann sich, nach der Meldung von heute Morgen, nicht mehr soo lange hinziehen.

Dima1212

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« Antwort #9974 am: 30.01.2024 11:52 »
Man braucht halt ein paar Kinder  ;D
Ich denke wir sind uns einig, dass ein Leben mit Kinder in Deutschland auch nicht günstig ist. Alleine ein Urlaub mit 5 Personen kostet ein kleines Vermögen.