Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4216179 times)

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2070 am: 28.10.2022 21:25 »
Danke!

Gibt es für den Widerspruch ein Musterschreiben mit Textbausteinen?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2071 am: 28.10.2022 22:31 »
S. 33 dieses Threads  8)

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2072 am: 29.10.2022 23:12 »
Was sagt denn eigentlich unsere Interessenvertretung der DBB dazu? Ich kann mich gar nicht erinnern, von denen je etwas zu diesem Thema gehört zu haben.

bbdhs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2073 am: 31.10.2022 08:30 »
Auf Länderebene sagen die ja was dazu: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/ansprueche-auf-angemessene-alimentation-geltend-machen/
Auf den Seiten der Bundesebene ist da nichts zu finden...

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2074 am: 31.10.2022 09:23 »
Genau das ist es, nichts auf Bundesebene! Da fragt man sich zunehmend, warum soll ich mich als Bundesbeamter überhaupt noch organisieren?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2075 am: 31.10.2022 09:52 »
Nancy, wie schaut es aus? Nimm dir an Thüringen mal ein Beispiel.

19.10.2022
Thüringen
Das Finanzministerium legt dem Kabinett einen "Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" vor, demnach zum 01.01.2023 eine lineare Besoldungserhöhung von 3,25% sowie steuerfreie Sonderzahlungen in monatlichen Raten im Gesamtumfang von
1000 € für kinderlose Alleinstehende
2000 € für kinderlose Ehepaare
2500 € für Familien mit einem Kind
3000 € für vierköpfige Familien
vorgeschlagen werden.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2076 am: 31.10.2022 11:16 »
Der thüringische Entwurf stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand dar. Aber die angekündigten 3,25 % Erhöhung der Grundgehälter ist dennoch nur eine Augenwischerei, da geplant ist, sie mit der im kommenden Jahr zu erwartenden Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten zu verrechnen. Die Übertragung soll dann offensichtlich um 3,25 % geringer als das Tarifergebnis ausfallen, sodass der Grundgehaltssatz im Anschluss dann wieder im Vergleich mit den anderen Ländern dort liegt, wo er jetzt ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2077 am: 31.10.2022 12:20 »
Dass die 3,25% verrechnet werden hatte ich mir schon fast gedacht.

Ich wollte aber vielmehr auf die Sonderzahlung raus. Diese ist ja "übertariflich".

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2078 am: 31.10.2022 12:39 »
Das stimmt und sie zeigt, dass es sich gewerkschaftseitig lohnt, sich in die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit dem Besoldungsgesetzgeber zu begeben, wie das der tbb tut. Zwar verbleibt auch in Thüringen die Unteralimentation in einem deutlichen Maße, auch sind Einmalzahlungen - wie hier schon mehrfach besprochen - durchaus kritisch zu betrachten. Aber wenn man dahingegen sieht, wie sich bspw. die Lage in Bayern oder Baden-Württemberg entwickelt, wo sich die Gewerkschaften und Verbände größenteils desinteressiert zeigen, sodass dort das Besoldungsniveau noch weiter verfällt, dann sollten sich manche Gewerkschaften und Verbände fragen, was die eigentlich tun, und zwar nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2079 am: 31.10.2022 13:41 »
Diese Einmalzahlung war von Steuerexperten erwartet worden: Nicht umsonst hat man ja allen Arbeitgebern erlaubt, bis zu 3000 € steuerfrei an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Ich halte es nicht für Zufall, dass die Einmalzahlung bei genau diesen 3000 € jetzt gekappt wird. Ich denke, wir werden sie auch bei den Tariferhöhungen erneut vorfinden.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2080 am: 31.10.2022 14:21 »
Das stimmt und sie zeigt, dass es sich gewerkschaftseitig lohnt, sich in die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit dem Besoldungsgesetzgeber zu begeben, wie das der tbb tut. Zwar verbleibt auch in Thüringen die Unteralimentation in einem deutlichen Maße, auch sind Einmalzahlungen - wie hier schon mehrfach besprochen - durchaus kritisch zu betrachten. Aber wenn man dahingegen sieht, wie sich bspw. die Lage in Bayern oder Baden-Württemberg entwickelt, wo sich die Gewerkschaften und Verbände größenteils desinteressiert zeigen, sodass dort das Besoldungsniveau noch weiter verfällt, dann sollten sich manche Gewerkschaften und Verbände fragen, was die eigentlich tun, und zwar nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund.

Verstehe ich es richtig, in Thüringen werden 3.25 % mehr, die aber verrrechnet werden und max. 3,000 Euro steuerfreie Einmalzahlnug angeboten ?
Wenn ich die 3,000 Euro für mich als Bundesbeamten mal auf 24 Monate runterbreche, ich habe in Unkenntnis der Rechtslage keine Widersprüche vor 2021 eingelegt und eventuell mit dem BMI Schreiben für 2021 und Folgejahre eine gewisse Absicherung ( wenn man sich dann noch an das "Geschwätz von gestern" errinnert), so stellt das einen Betrag von 125 Euro netto pro Monat dar.
Die 3,25 % werden offensichtlich verrerchnet und sind somit maximal eine Vorauszsahlung des Tarifabschlusses (?)
Das ist doch angesichts der von Sven auf Seite 77 und 123 nachvollziehbar dargestellten Differenz von nahezu 870 Euro je Monat nicht wirklich ernst gemeint oder ?
Das ist für mich eher ein Schlag ins Gesicht eines jeden betroffenen Beamten.
Zumal die Einmalzahlung eine Einmalzahlung ist und für die Zukunft sich de facto gar nichts geändert hätte, weil ja auch die prozentuale Erhöhung verrechnet wird.

Bastel

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« Antwort #2081 am: 31.10.2022 15:19 »
Die Einmalzahlungen in Thüringen erfolgt doch freiwillig seitens des Dienstherren?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2082 am: 31.10.2022 16:58 »
"Freiwillig" insofern, als dass ja auch in Thüringen das Maß der Unteralimentation so hoch ist, dass eine Reparatur zwingend verfassungsrechtlich notwendig ist - jedenfalls, sofern der Gesetzgeber die Verfassung ernst nimmt und sich nicht auf den Standpunkt stellt (den insbesondere Ulrich Battis gerade kritisiert), dass man als Besoldungsgesetzgeber meint, immer nur dann zum Handeln gezwungen zu sein, wenn das Bundesverfassungsgericht die eigene Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt, und zwar dann auch nur genau für jenen Zeitraum, die vom Bundesverfassungsgericht betrachtet wurde. Getreu dem verfasssungsrechtlich nicht hinnehmbaren Motto: "Wir können ja nicht wissen, ob die Gesetzgebung verfassungswidrig ist, da das Bundesverfassungsgericht noch nicht entsprechend entschieden hat." Diesen schönen Satz könnte man dann nämlich auf alle Gesetzgebung übertragen:

"Wir können ja gar nicht wissen, ob es eine Pressefreiheit heute gibt, da das Bundesverfassungsgericht den heutigen Zeitpunkt noch nicht betrachtet hat."

"Wir können ja gar nicht wissen, ob unsere Name Parlamentarier oder Hase ist, weil das das Bundesverfassungsgericht für den heutigen Zeitpunkt noch gar nicht betrachtet hat."

"Wir können ja gar nicht wissen, ob wir überhaupt noch an das Grundgesetz gebunden sind, weil das das Bundesverfassungsgericht für genau diese Minute, da wir es nicht wissen, noch nicht betrachtet hat."

"Freiwillig" zeigt insofern eigentlich nur, wie sehr wir uns als Beamte bereits an den mindestens 15 Jahre währenden verfassungswidrigen Zustand gewöhnt haben (das soll keine Kritik an Dir sein, Bastel; denn der Gewöhnungseffekt betrifft uns ja letztlich alle). Dass eine Einmalzahlung gewährt wird, ist anzuerkennen, da Thüringen damit als Dienstherr voranschreitet. Allerdings gilt es zu bezweifeln, dass damit im Verbund mit den weiteren geplanten Maßnahmen 2023 eine wieder verfassungskonforme Alimentation hergestellt wird - und 2024 wird dann das Problem entsprechend sein wie heute: Der einmalige Effekt der Zahlung ist dann verpufft.

Blablublu

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« Antwort #2083 am: 31.10.2022 18:12 »
Das wars dann wohl. Nix mit Oktober.

mpai

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2084 am: 31.10.2022 20:58 »
Nancy, wie schaut es aus? Nimm dir an Thüringen mal ein Beispiel.

19.10.2022
Thüringen
Das Finanzministerium legt dem Kabinett einen "Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" vor, demnach zum 01.01.2023 eine lineare Besoldungserhöhung von 3,25% sowie steuerfreie Sonderzahlungen in monatlichen Raten im Gesamtumfang von
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