Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2214412 times)

Fred1003

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12090 am: 06.05.2024 19:22 »
Anlässlich der Verabschiedung eines BW-Kommandanten (kenn mich bei den Dienstgraden nicht aus) wurden mit 2 Kampfflugzeugen über unserem Marktplatz Ehrenrunden geflogen (angeblicher Kostenpunkt: 60000 EUR/Flugstunde). ....


Sorry, mir braucht keiner mit dem Argument "leere Kassen" kommen.

Nur mal zur Klarstellung, die Jungs und Mädels müssen eh fliegen ein anlassbezogener Überflug findet stehts im Rahmen des normalen Flugbetriebes statt. Ein paar Ausnahmen gibt es für internationale Feierlichkeiten usw.

Stellen Sie sich einfach vor, um ihren Führerschein zu behalten müssen sie im Monat 20 Stunden fahren.... Ihre Frau plant ihnen dann die Fahrten unter anderem auch die zu ihrem Friseur...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12091 am: 07.05.2024 06:24 »
Moin Fred1003,

sehr richtig beschrieben.

Lizenzerhalt und auch Bewegungs"flüge" sind da die Zauberwörter.

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12092 am: 07.05.2024 08:22 »
Wenn sollte man sich über Positionierungsflüge aufregen. Die Flugbereitschaf fliegt dann leer irgendwo hin, um Politiker abzuholen. Hier können nicht alle Flüge für Übungszwecke genutzt werden. Da die Flugbereitschaft in Köln stationiert ist, der Politikbetrieb in Berlin zu großen Teilen stattfindet, ist das natürlich ungünstig.
https://www.aerotelegraph.com/flugbereitschaft-luftwaffe-deutschland-regierungsflugzeug-staatsflieger-nur-jeder-fuenfte-flug-mit-passagieren

Ari31

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12093 am: 07.05.2024 10:18 »
Wenn sollte man sich über Positionierungsflüge aufregen. Die Flugbereitschaf fliegt dann leer irgendwo hin, um Politiker abzuholen. Hier können nicht alle Flüge für Übungszwecke genutzt werden. Da die Flugbereitschaft in Köln stationiert ist, der Politikbetrieb in Berlin zu großen Teilen stattfindet, ist das natürlich ungünstig.
https://www.aerotelegraph.com/flugbereitschaft-luftwaffe-deutschland-regierungsflugzeug-staatsflieger-nur-jeder-fuenfte-flug-mit-passagieren

Nicht ganz richtig. Die Flugbereitschaft BMVg befindet sich bereits überwiegend in Schönefeld.

rs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12094 am: 07.05.2024 10:22 »
Sorry, kann ich leider nicht so stehen lassen.
Diese "Showeinlage" war mit aller Wahrscheinlichkeit nicht notwendig, um irgendwelche Fluglizenzen zu erhalten.
Bei uns (tiefste Provinz) fliegt die BW seit Monaten zig Mal mehr als jemals zuvor. Mittlerweile dürften alle Piloten genug Flugstunden zum Erhalt ihrer Lizenzen gesammelt haben. Finde ich auch gut und soll auch alles so sein - man muss sich halt fit machen für den Ernstfall.
Als sich die Öffentlichkeit über diese dekandente Einlage empörte, kam im übrigen auch keine entsprechende Einlassung der BW i.S.v. Lizenzerhalt.
Es bleibt bei solchen Ereignissen der Eindruck, dass, sobald Kohle da ist, sie gerne auch verschwendet wird. Hier eben zu Ehren einer einzelnen Person.
Und mir als popeligem Fußvolkbeamten braucht dann eben keiner kommen mit "kein Geld da".

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12095 am: 07.05.2024 13:09 »
Erschien heute auf der GdP-Seite Bezirk Bundespolizei/Zoll.

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_GdP-Besoldungsinformat-fuer-Polizeimeisterinnen-und-Polizeimeister?open&ccm=200005

Insgesamt finde ich die Info etwas mau und weiß nicht wie ich die einordnen soll.....Tut sich was, tut sich was nur für A7, tut sich nur was für die BPol oder auch den Zoll oder allen?

Soll es das gewesen sein?

So langsam verliert man das Vertrauen in die Gewerkschaften.....

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12096 am: 07.05.2024 13:19 »
Erschien heute auf der GdP-Seite Bezirk Bundespolizei/Zoll.

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_GdP-Besoldungsinformat-fuer-Polizeimeisterinnen-und-Polizeimeister?open&ccm=200005

Insgesamt finde ich die Info etwas mau und weiß nicht wie ich die einordnen soll.....Tut sich was, tut sich was nur für A7, tut sich nur was für die BPol oder auch den Zoll oder allen?

Soll es das gewesen sein?

So langsam verliert man das Vertrauen in die Gewerkschaften.....

Das habe ich auch gelesen. Könnte ja heißen, dass es einen neuen Entwurf gibt?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12097 am: 07.05.2024 13:39 »
Na Hauptsache da kommt endlich was, damit möglichen Klagen endlich der Weg geebnet wird. Inhaltlich kann der Wisch ohnehin in den Mülleimer.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12098 am: 07.05.2024 14:32 »
Und mir als popeligem Fußvolkbeamten braucht dann eben keiner kommen mit "kein Geld da".

Da haben Sie nicht ganz unrecht. Noch Schlimmer empfinde ich ehrlicherweise das Berater-Unwesen in den Ministerien. Heute erst gehört, das für die Organisation von Lindner Bundesfinanzkriminalamtes die Berater von Roland Berger beauftragt wurden.

DAS ist Geldverschwendung, zum einen wird dieses Amt eine nutzlose Totgeburt, zum anderen kann mir keiner erzählen das es keine Beamten im BMF gibt die nicht genauso gut wüssten wie man eine solches Amt zu struktuieren hat.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12099 am: 07.05.2024 14:57 »
Aber genau, dass ist es was ja Einige vermuten. Jetzt die Beteiligung der Verbände und der Gewerkschaften und dann schön während der Fußball-EM durch das Bundeskabinett.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12100 am: 07.05.2024 15:14 »
Auf der einen Seite schön mal wieder was von einem Entwurf zu lesen oder zu hören. Aber mal ehrlich, wenn es das gewesen ist so ist das der absolute Witz.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12101 am: 07.05.2024 15:16 »
Keine Ahnung wozu der Artikel gut sein soll. Wirft mehr Fragen auf als alles andere. Aber Hauptsache zum Ende:"Vertrau uns Brudi, wir machen das"

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12102 am: 07.05.2024 15:21 »
wie kann man als GdP nur eine solche Information rausgeben. Es ergeben sich tatsächlich mehr Fragen daraus als Antworten. Wissen die was, und wenn ja was? Leider ein Abbild der Verbände in der Sache. Fürchterlich

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12103 am: 07.05.2024 15:51 »
Bis zu knapp 150 Euro mehr im Monat und Nachzahlung möglich

Das ist die Überschrift der GDP, ohne irgendwelche Quellenangaben usw., unfassbar.
Selbst im alten Entwurf wurde der AEZ reingeschrieben, davon kein Wort in diesem Artikel.

Sind das alles Idioten bei den Gewerkschaften?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12104 am: 07.05.2024 15:54 »


Sind das alles Idioten bei den Gewerkschaften?

Nein. Nur bei unseren  :D