Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6085999 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15045 am: 14.10.2024 08:49 »
Ach, was hilft das ganze Fabulieren. Einen Koalitionsbruch wird es nicht mehr geben. Die Parteien haben jetzt ihren Wahlkampf eröffnet. Im Letzten Jahr vor der Wahl kann man sich einen Bruch nicht mehr erlauben. Die Medien würden sich drauf stürzen.

Für ganz ausgeschlossen halte ich den Koalitionsbruch nicht. Immerhin muss der Haushalt 2025 noch verabschiedet werden und der birgt erhebliche rechtliche Risiken. Und wenn dann noch der angekündigte Beschluss des BVerfG zum Soli im November so ausfällt wie vermutet, dann ist der Koalitionsbruch nicht mehr fern. Da auf der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse behaart wird, würde den anderen beiden Koalitionspartnern nur das schlucken der Kröte übrigbleiben. Und ob sie das einfach hinnehmen bleibt abzuwarten.

Aber auch das bleibt erstmal spekulativ und wir müssen abwarten was im Dezember passiert.  ;)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15046 am: 14.10.2024 09:01 »
Ach, was hilft das ganze Fabulieren. Einen Koalitionsbruch wird es nicht mehr geben. Die Parteien haben jetzt ihren Wahlkampf eröffnet. Im Letzten Jahr vor der Wahl kann man sich einen Bruch nicht mehr erlauben. Die Medien würden sich drauf stürzen.

Für ganz ausgeschlossen halte ich den Koalitionsbruch nicht. Immerhin muss der Haushalt 2025 noch verabschiedet werden und der birgt erhebliche rechtliche Risiken. Und wenn dann noch der angekündigte Beschluss des BVerfG zum Soli im November so ausfällt wie vermutet, dann ist der Koalitionsbruch nicht mehr fern. Da auf der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse behaart wird, würde den anderen beiden Koalitionspartnern nur das schlucken der Kröte übrigbleiben. Und ob sie das einfach hinnehmen bleibt abzuwarten.

Aber auch das bleibt erstmal spekulativ und wir müssen abwarten was im Dezember passiert.  ;)

Ausgeschlossen ist nie was. Aber ich glaube nicht dran. Im berühmten letzten Jahr wird nicht mehr viel angepackt. Der Haushalt muss nur 6 Monate halten. Ein wenig vorläufige Haushaltsführung Anfang 25 und dann ein Nachtrag im Oktober. Das Kassenjahr 2024 ist fast rum. Das BMF hat in allen Ressorts die SB Mittel weitestgehend einkassiert. Und seitdem mit solchen Instrumenten spekuliert wird wie „globaler Minderaufwand“, wird das auch mit dem Haushalt was ohne die Schuldenbremse anzutasten. Kein Mensch in unserem Land rechnet noch mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Die SPD ruft bereits Dinge auf ihr Wahlkampfprogramm, die sie schon längst erledigt haben wollte. Da lassen sich die restlichen 11 Monate ziemlich klanglos ausleben. Aber wir werden sehen. Die Koalition wird jetzt schon seit drei Jahren zum scheitern verurteilt. Warum sollten sie ausgerechnet jetzt das Handtuch schmeißen. Nicht wegen einem Haushalt.

yogiii

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15047 am: 14.10.2024 09:35 »
Allein aus politischem Kalkül halte auch Neuwahlen für sehr unwahrscheinlich.

Die FDP müsste Angst haben aus dem Bundestag zu fliegen.
Die SPD ist im Umfragetief und hofft auf ein Wunder à la Brandenburg.
Die Grünen stellen sich auch gerade für den Wahlkampf für Habeck auf (Austausch Vorsitzende).

Aber wie wäre es mit back to topic? (:

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15048 am: 14.10.2024 09:47 »
Allein aus politischem Kalkül halte auch Neuwahlen für sehr unwahrscheinlich.

Die FDP müsste Angst haben aus dem Bundestag zu fliegen.
Die SPD ist im Umfragetief und hofft auf ein Wunder à la Brandenburg.
Die Grünen stellen sich auch gerade für den Wahlkampf für Habeck auf (Austausch Vorsitzende).

Aber wie wäre es mit back to topic? (:

Topic ist immer gut. Gibt leider nicht viel Neues. :-)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15049 am: 14.10.2024 11:27 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15050 am: 14.10.2024 11:29 »
Der demnächst anstehende Rentenbeschluss besitzt auch enorme Sprengkraft. Die FDP könnte sich mit einer Ablehnung bei den jungen Menschen profilieren und deswegen die Koalition platzen lassen.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15051 am: 14.10.2024 11:58 »
Der demnächst anstehende Rentenbeschluss besitzt auch enorme Sprengkraft. Die FDP könnte sich mit einer Ablehnung bei den jungen Menschen profilieren und deswegen die Koalition platzen lassen.

Interessanterweise ist den meisten jungen Menschen aber gar nicht klar, wer durch dieses Rentenpaket letzten Endes doppelt belastet werden soll. Auch die Medien haben sich hier nicht durch eine verstärkten Erklärungswunsch hervorgetan.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15052 am: 14.10.2024 13:50 »
Eine hervorragende Stellungnahme Swen!

Insbesondere die Ausführungen zur Salvatorischen Klausel und der Typisierung des Regelfalls sind sehr lesenswert und bringen nochmals einen vollständig neuen Aspekt in die Diskussion.

Blablublu

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« Antwort #15053 am: 14.10.2024 15:07 »
Die Regierung hält bis Sept 2025. Die Haushaltslöcher werden die nachfolgenden Regierung ausbaden müssen und das Rentenpaket wird im Zweifel im Bundestag versickern bis zur Sommerpause. Es kommt nix mehr, was diese Regierung auseinandertreiben kann. Sie wird auch nicht aus Karlsruhe mehr mit Nennenswerten Sperrfeuer rechnen müssen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15054 am: 14.10.2024 15:20 »
Die Regierung hält bis Sept 2025. Die Haushaltslöcher werden die nachfolgenden Regierung ausbaden müssen und das Rentenpaket wird im Zweifel im Bundestag versickern bis zur Sommerpause. Es kommt nix mehr, was diese Regierung auseinandertreiben kann. Sie wird auch nicht aus Karlsruhe mehr mit Nennenswerten Sperrfeuer rechnen müssen.

Nimm mir doch nicht die Hoffnung:-) Ich glaube auch, das die Regierung halten wird. Wir werden es spätestens November/Dezember sehen...danach passiert nichts mehr. 

Ich klammere mich aber noch am Strohhalm 'Karlsruhe'. Eine Entscheidung zur Berliner Besoldung sollte bis April/Mai 2025 ergehen. Vielleicht werden hier nochmals eindeutige Aussagen zum Vergleichsmaßstab (Einverdienermodell) getroffen. Wenn dies der Fall ist, müsste das Gesetz auf den letzten Metern gestoppt werden...so meine naive Hoffnung.

Bundi

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« Antwort #15055 am: 14.10.2024 16:44 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Den Ausführungen von T. Schwan ist nichts mehr hinzuzufügen.
Ganz offensichtlich haben sich unisono unsere Politiker und die Regierenden von der Verfassung verabschiedet.
Und dieser Trend wird sich auch im Bund so wiederfinden.
All die daran beteiligten Juristen zu vorderst unsere BMI müssten Ihr Lehrgeld zurückgeben, da diese offensichtlich in Ihrem Jurastudium nichts gelernt haben.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Offensichtlich Fremdwörter in gewissen Ebenen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15056 am: 14.10.2024 16:56 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Ich wollte gerade schreiben, dass man aus sowas ein bedingungsloses Streikrecht für Beamte ableiten können müsste. Eine solche Forderung würde doch aber der Argumentation zugegenlaufen. Irgendwann verwässert sich eine solche Ansicht aber möglicherweise.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15057 am: 14.10.2024 17:02 »
Die Regierung hält bis Sept 2025. Die Haushaltslöcher werden die nachfolgenden Regierung ausbaden müssen und das Rentenpaket wird im Zweifel im Bundestag versickern bis zur Sommerpause. Es kommt nix mehr, was diese Regierung auseinandertreiben kann. Sie wird auch nicht aus Karlsruhe mehr mit Nennenswerten Sperrfeuer rechnen müssen.

Nimm mir doch nicht die Hoffnung:-) Ich glaube auch, das die Regierung halten wird. Wir werden es spätestens November/Dezember sehen...danach passiert nichts mehr. 

Ich klammere mich aber noch am Strohhalm 'Karlsruhe'. Eine Entscheidung zur Berliner Besoldung sollte bis April/Mai 2025 ergehen. Vielleicht werden hier nochmals eindeutige Aussagen zum Vergleichsmaßstab (Einverdienermodell) getroffen. Wenn dies der Fall ist, müsste das Gesetz auf den letzten Metern gestoppt werden...so meine naive Hoffnung.

Ganz Knallhard, das Gesetz wird durchgezogen. Die Entscheidungen aus Karlsruhe werden nix ändern, weil die Überlegung folgende sind. Es gibt knapp 300.000 Bundesbeamte und Versorgungsempfänger, mit dem jetzigen Gesetz wird das Rundschreiben von Seehofer aus der Welt geschafft und alle Widersprüche bis 2024. Wenn von den 300.000 10 Prozent klagen hab ich 270.000 Nachzahlungen gesparrt. Bzw. für sehr wenig Geld abgearbeitet. Der Rest wartet halt 10 Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe, welche den Bund betrifft und vorher wird der Bund sagen, geht uns nix an. Betrifft ja nicht den Bund. Der Stärke frisst den Schwächeren. Das gilt es endlich zu akzeptieren. Natürlich verstehe ich jeden der klagt und sich damit besser fühlt, aber so lange wir als Beamte keinen effektiven Rechtsschutz ( Entscheidungen innerhalb von 1 bis 2 Jahren) haben wird sich nix ändern, sondern sind wir im System Sklaven. Uns bleibt nur, wenn man damit nicht klar kommt, dass Systemzu verlassen.

bebolus

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« Antwort #15058 am: 14.10.2024 17:09 »
Die SPD fordert gerade 15€ Mindestlohn und verkennt dabei, dass - stand heute- dann bei zB Straßenmeistereien die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Zoll dort einfallen würde..

Man verlangt von der PW "hohe" Löhne und "versklavt" die eigenen Beschäftigten. So, und genau so sieht es derzeit hier aus. Und die Politik täte gut daran, dieses Vorgehen stark zu hinterfragen..

Julianx1

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« Antwort #15059 am: 14.10.2024 17:35 »
Die SPD fordert gerade 15€ Mindestlohn und verkennt dabei, dass - stand heute- dann bei zB Straßenmeistereien die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Zoll dort einfallen würde..

Man verlangt von der PW "hohe" Löhne und "versklavt" die eigenen Beschäftigten. So, und genau so sieht es derzeit hier aus. Und die Politik täte gut daran, dieses Vorgehen stark zu hinterfragen..

Ist ja nicht die erste Entgeltgruppe, die vom Mindestlohn gefressen wird. Kriegen die Leute halt eine drüber, oder der Bereich wird privatisiert.