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Von Angestellten- ins Beamtenverhältnis Paragraph 28 BBesG
bube:
Hallo zusammen,
Ich habe ein Angebot bekommen für eine Stelle, die zunächst ein Angestelltenverhältnis wäre und danach in ein Beamtenverhältnis überführt werden soll.
Da ich einiges an Berufserfahrung mitbringe, würde ich recht hoch in der Entgeltgruppe eingestuft. Nun verstehe ich aber, dass mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe nicht sicher ist, dass ich auf derselben Stufe (z.B. 5) übernommen würde, sondern dass ich dann ggf. wieder bei 1 anfangen müsste.
Ist das korrekt? Wenn ja: ist es üblich, dies dann vorab schriftlich zu regeln (dass die Übernahme in derselben Stufe erfolgt)?
Ich würde mich über fachkundige Antworten freuen.
Thomber:
Grüße,
ich kenne den Zusammenhang zwischen Berufserfahrung und Entgeltgruppe nicht, wage aber zu behaupten, dass erfahrene neu-verbeamtete Beschäftigte nicht mit Erfahrungsstufe 1 beginnen müssen. Mindestens Stufe 2 soll da wohl üblich sein.
Organisator:
Du hast ja im Betreff die korrekte Rechtsgrundlage für die "Berücksichtigungsfähigen Zeiten" genannt. Also hast du schon einen Überblick, welche Zeiten anerkannt werden und welche anerkannt werden können.
Eine "schriftliche Regelung" könnte z.B. sein, dass du deinen potentiellen Dienstherren um Mitteilung bittest, welche Zeiten er als berücksichtigungsfähig anerkennt.
bube:
Vielen Dank soweit!
"Eine "schriftliche Regelung" könnte z.B. sein, dass du deinen potentiellen Dienstherren um Mitteilung bittest, welche Zeiten er als berücksichtigungsfähig anerkennt." Ist ein solches Vorgen vor Unterzeichnung des Angestellten-Vertrags üblich?
Pepper2012:
Ja, warum nicht? Du bietest etwas an (Arbeitskraft) und möchtest wissen, welche Gegenleistung (Einstufung) du dafür zu erwarten hast.
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