Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Von Angestellten- ins Beamtenverhältnis Paragraph 28 BBesG

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bube:
"Dann könnte man dir genauer auf deine Fragen antworten"
Danke, ihr habt mir schon sehr geholfen. Es ging ja nur um die allgemeinen Rahmenbedingungen.

Eine allgemeine Frage hätte ich noch: wenn ich Bestätigung in Schriftform anfragen, worauf muss ich achten, dass es dann auch rechtsverbindlich ist? Genügt z.B. ein Schriftstück von der Personalabteilung oder muss eine leitende Person das Dokument erstellen?

Asperatus:
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du eine solche Zusicherung erhalten wirst. Das kann dir auch ernsthaft keiner versprechen, was es von vielen Faktoren abhängt.

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