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Eingruppierung E11 (oder höher?)

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Dongsi:
Vielen Dank für eure Antworten.
Würde es jetzt so interpretieren, dass ich die Stelle bspw. ein Jahr ausübe, in diesem Zeitraum die tatsächlichen Aufgaben bzw. übertragenen Tätigkeitsschwerpunkte betrachte, um dann ggf. erneut mit dem AG ins Gespräch zu gehen und eine Höhergruppierung zu thematisieren.

Wer sich von gegebenen Karma-Punkten in einem Forum "dissen" lässt, sollte möglicherweise den eigenen Blick auf sich und seinen Selbstwert hinterfragen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Dongsi am 26.08.2020 16:32 ---Vielen Dank für eure Antworten.
Würde es jetzt so interpretieren, dass ich die Stelle bspw. ein Jahr ausübe, in diesem Zeitraum die tatsächlichen Aufgaben bzw. übertragenen Tätigkeitsschwerpunkte betrachte, um dann ggf. erneut mit dem AG ins Gespräch zu gehen und eine Höhergruppierung zu thematisieren.
--- End quote ---
Jein, nach 6 Monaten solltest du in Erfahrung gebracht haben, ob dein AG sich bzgl. der Eingruppierung irrt und er dir ein zu niedriges Entgelt zahlt.
Falls ja: Ansprüche geltend machen (die können nur 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden) und falls der bei seiner Auffassung bleibt eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Falls Nein: sich damit abfinden, oder dem AG sagen, dass er einem höherwertige Aufgaben übertragen soll, damit man in eine höhere EG kommt und/oder sich einen neuen Job suchen.

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2020 17:57 ---
--- Zitat von: Dongsi am 26.08.2020 16:32 ---Vielen Dank für eure Antworten.
Würde es jetzt so interpretieren, dass ich die Stelle bspw. ein Jahr ausübe, in diesem Zeitraum die tatsächlichen Aufgaben bzw. übertragenen Tätigkeitsschwerpunkte betrachte, um dann ggf. erneut mit dem AG ins Gespräch zu gehen und eine Höhergruppierung zu thematisieren.
--- End quote ---
Jein, nach 6 Monaten solltest du in Erfahrung gebracht haben, ob dein AG sich bzgl. der Eingruppierung irrt und er dir ein zu niedriges Entgelt zahlt.
Falls ja: Ansprüche geltend machen (die können nur 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden) und falls der bei seiner Auffassung bleibt eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Falls Nein: sich damit abfinden, oder dem AG sagen, dass er einem höherwertige Aufgaben übertragen soll, damit man in eine höhere EG kommt und/oder sich einen neuen Job suchen.

--- End quote ---
Grds volle Zustimmung zu dem was wasdennnun schreibt, ggf ein bissl "Piano" falls Probezeit verlängert wird oder die Stelle befristet ist.

Mach auf jeden Fall deine Aufzeichnungen und dann siehst du weiter. Viel Erfolg

Meteor:
Ich halte die Eingruppierung für die beschriebene Stelle fragwürdig. In unserer Verwaltung erhält jeder mit Personalverantwortung (ausgenommen Stellvertreter) mindestens E12, selbst Team- bzw. Abschnittsleiter mit 3 MA.

Es gibt den Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung, allerdings stehen solchen Verfahren stets enorme Hemmnisse entgegen. Die meisten Stellenbewertungen stammen noch aus dem letzten Jahrtausend oder bei neugeschaffenen Stellen entsprechend dem Erstellungsdatum. Die damit verbundenen Mehrkosten sind meist Hauptgrund für eine inoffizielle Ablehnung, bei dem selbst der Personalrat nicht gegen ankommt, besonders jetzt zur Corona-Zeit nicht.

Spid:
Ich habe seltenst ein solches Sammelsurium an Bulshit gelesen.

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