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Eingruppierung E11 (oder höher?)

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WasDennNun:
Ich habe auch schon diverse AG erlebt, die mit zugekniffenen Augen sich bei der Eingruppierungen irren.
(Wenn sie Stellenbesetzungsprobleme haben)
Die einzige Angst die man Personalern nehmen muss, ist, dass man ihnen eine vorsätzlichen Falscheingruppierung  nachweisen könnte.

Spid:
Erstens gibt es keine Falscheingruppierung, sondern lediglich irrige Rechtsmeinungen - und zweitens ließe sich eine vorsätzlich irrig gefasste Rechtsmeinung stets dann nachweisen, wenn man sich dazu elektronisch ausgetauscht hat. Oder Mitverschwörer einknicken, aussagen und einen belasten. Oder man belastende schriftliche Unterlagen hinterläßt. Sofern also durch eine vorsätzlich falsch geäußerte Rechtsmeinung eine Straftat verwirklicht worden wäre oder dies zu vermuten steht, führen die üblichen Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen mutmaßlich zum Erfolg.

Kaiser80:
@ WasDennNun
Was "zugekniffene Augen" so alles bewirken, kannst du aktuell bei der Stadt Köln beim Thema "Überstunden" sehen. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste...

WasDennNun:
Ich habe schon diverse Stellen durch den Konjunktiv zu einer höheren Eingruppierung verholfen. Die Strafverfolgungsbehörden haben es bisher nicht weiterverfolgt.
Insbesondere hilft da die fehlende Rechtssprechung für die unbestimmten Rechtsbegriffe in meinem Bereich, so dass man da durch Wahl der Begrifflichkeiten schnell zu einem höheren ausgezahltem Entgelt kommt.

Kaiser80:
Keine Frage, aber ich bleibe dabei: man muss schon aufpassen...

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