Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung E11 (oder höher?)
WasDennNun:
Eben:
Die einzige Angst die man Personalern nehmen muss, ist, dass man ihnen eine vorsätzlichen Falscheingruppierung nachweisen könnte.
Und es geht ja auch nicht darum illegales zu tun, sondern eine Grauzone aufzubauen, in dem der Personaler sich zu gunsten des Angestellten entscheiden kann und man ihm maximal Schlammpigkeit vorwerfen kann.
Spid:
--- Zitat von: Spid am 27.08.2020 07:19 ---Erstens gibt es keine Falscheingruppierung, sondern lediglich irrige Rechtsmeinungen - und zweitens ließe sich eine vorsätzlich irrig gefasste Rechtsmeinung stets dann nachweisen, wenn man sich dazu elektronisch ausgetauscht hat. Oder Mitverschwörer einknicken, aussagen und einen belasten. Oder man belastende schriftliche Unterlagen hinterläßt. Sofern also durch eine vorsätzlich falsch geäußerte Rechtsmeinung eine Straftat verwirklicht worden wäre oder dies zu vermuten steht, führen die üblichen Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen mutmaßlich zum Erfolg.
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TV-Ler:
--- Zitat von: Warumdendas am 26.08.2020 14:43 ---oh oh, Spid ist bei -2702
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Ergibt: laut User Warumdendas -2702
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Pepper2012:
Von einer Saldierung war gestern aber nicht die Rede ;)
Rene:
--- Zitat von: TV-Ler am 27.08.2020 13:46 ---
--- Zitat von: Warumdendas am 26.08.2020 14:43 ---oh oh, Spid ist bei -2702
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Ergibt: laut User Warumdendas -2702
Interessant ... 8)
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-2702 war gestern 14:43. -2726 ist heute 13:46
Die nicht stattgefundene Verrechnung der positiven Bewertungen ist natürlich grob fahrlässig. Mögen die Forengötter Benutzer Warumdendas mit error404 strafen.
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