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Zeiterfassung = Bestandteil der Personalakte?

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Texter:
Hi,

sehe ich es richtig, dass die digitale Zeiterfassung oder eine entsprechende Zettelwirtschaft Bestandteil der Personalakte ist und entsprechend von Arbeitnehmern eingesehen werden darf?

Spid:
Ich sehe das nicht zwingend als Bestandteil der Personalakte - was aber für einen Anspruch auf Herausgabe oder Einsichtnahme zunächst unschädlich ist, sofern diese Aufzeichnung Grundlage der Ermittlung von Vergütungsansprüchen ist, siehe u.a. LAG  Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2011 - 4 Sa 494/10.

Egon12:
Ihr habt doch sicher eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit, dort sollte auch geregelt sein, wer wie detailliert Zugriff auf die Zeiterfassung hat.

 

Kat:
Hast Du keinen Zugriff auf Deine eigene Zeiterfassung?  :o

Texter:
Wenn ich einen Stundenzettel bspw. für Rufbereitschaft abgebe und dieser nicht in meiner Personalakte abgeheftet wird, habe ich nicht mehr so einfach darauf Zugriff. Auch auf die digitalen Daten kann ich erstmal nur ein Jahr rückwirkend zugreifen.

Daher meine Frage.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass bspw. die Stundenzettel in der PA landen und ich einfach da rein schauen kann.

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