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Zeiterfassung = Bestandteil der Personalakte?

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Egon12:
1 Jahr ist zu lang, außer es geht um AU Bescheinigungen, wofür werden die Stundennachweise genutzt? Auf deine persönlichen Stundennachweise musst du immer Zugriff haben. Es sind deine personenbezogenen Daten als letzte Möglichkeit stell ein Antrag auf Auskunft nach dem betreffenden Datenschutzgesetz ( EU, Bund Land).

Gibt es bei euch keinen Datenschutzbeauftragten der sich der Sache annehmen kann?

Spid:
Warum sollte ein Jahr zu lang sein?

Egon12:
Zweckbindung und Datensparsamkeit, es kommt drauf an wofür die Daten genutzt werden.
Wenn es rein um die Zeiterfassung/ Monatsübersicht geht, reicht der betreffende Monat + Berichtigungszeit.

Für den Dienstherr und die Einsatzplanung des Personals benötigt man keine detaillierten Angaben, hier reicht die Information, Anwesend/ Abwesend, Alles andere regelt eine Dienstvereinbarung.

Was soll eine detaillierte Datenbank über ein ganzes Jahr erforderlich machen?

Spid:
Gesetzliche Speicherungsdauer für Unterlagen zur Lohnabrechnung ist 10 Jahre, detaillierter Aufzeichnungen hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit für Zuschläge usw. bedarf es für die Dauer, für die Zeiten und Zuschläge auf einem Arbeitszeitkonto gebucht sind sowie für die Dauer des Ausgleichszeitraums nach §6 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 TVÖD/TV-L zur Abrechnung nach §8 Abs. 2 TVÖD/§8 Abs. 4 TV-L. Und da sind wir noch nicht bei Aufzeichnungen nach MiLoG, AÜG usw.

Hain:
Moin,


--- Zitat von: Texter am 27.08.2020 12:15 ---Wenn ich einen Stundenzettel bspw. für Rufbereitschaft abgebe und dieser nicht in meiner Personalakte abgeheftet wird, habe ich nicht mehr so einfach darauf Zugriff. Auch auf die digitalen Daten kann ich erstmal nur ein Jahr rückwirkend zugreifen.

Daher meine Frage.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass bspw. die Stundenzettel in der PA landen und ich einfach da rein schauen kann.

--- End quote ---

Stundenzettel sollten bei der Gehaltsabrechnung bis zu sechs Jahre nachgeschaut werden können.

Grüße Hain

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