Nein die Frage lauetete "kann ein AG der sich nach TVöD Bund richtet und dem Besserstellungsverbot unterliegt die Möglichkeit anbieten die Jahressonderzahlung in Plusstunden bzw. Urlaub umzuwandeln?" Dazu habe ich rechtliche Rahmenbedingungen in Ergänzung zu den Ausführungvon @Lars73 genannt.
Je nachdem, aus welchem Ressort die institutionelle Förderung kommt, kann man mit dem Zuwendungsgeber auch leicht Einvernehmen darüber erzielen, ob das Besserstellungsverbot berührt wird oder nicht. Dessen Einschätzung ist nämlich maßgeblich, da er und nicht der Zuwendungsempfänger dem Besserstellungsverbot unterliegt, der Zuwendungsgeber dies dann in den ANBest/BNBest umzusetzen hat und die Erfüllung der ANBest/BNBest in erster Linie seiner Einschätzungprärogative unterliegt. Insbesondere wenn es kein Geld kostet und objektiv der AN nicht besser gestellt ist, weil bspw. Geld 1:1 in Freizeit umgerechnet wird, dürfte ein Einwandsverzicht des Zuwendungsgeber unproblematisch zu erhalten sein. Wichtig ist, das ganze widerruflich zu gestalten, falls der BRH die Rechtsauffassung des Zuwendungsgebers nicht teilt.