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Falsche Überleitung E10-S14 ASD Hamburg

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marco.berlin:
Man könnte sich selbst vertreten, oder das von einem Rechtsanwalt oder bei Gewerkschaftszugehörigkeit durch diese erledigen lassen. Was hindert dich/euch. Eure unmittelbare FK wird euch dafür wohl nicht ins Archiv stecken, geht ihr im Zweifel ja genauso... aus klagen!

Sozialarbeiter:
Wofür steht "FK"?

"Was hindert euch dran?":
Zunächst das "naive" Vertrauen Anfang des Jahres, Verdi regelt das zügig, so wie sie angekündigt haben. Dann die Unerfahrenheit so ein Verfahren noch nie selbst geführt zu haben, zumal Tarifrecht nun echt nicht mein Steckenpferd ist. Dann noch die Ansage von Verdi, dass Rechtsfrieden während den Verhandlungen sei und sie daher keine direkten Klagen anstreben unter Unterstützen wollen. Und nu ein wenig der Gedanke, das S14+Zulage kurzfristig finanziell besser wäre als S15 ohne Zulage. Denn die ersten 15 Jahre oder so würde ich mit E10 auch besser laufen als mit S15. Liegt an den kürzeren Stufenlaufzeiten der E Tabelle.
Und ja, ich weiß. Ich führe mitunter "unbeachtliche Gefühlchen" auf, aber die Beeinflussen nunmal auch Denken und Handeln.

Spid:
Der maßgebliche Fehler ist mutmaßlich, irgendein Vertrauen in Verdi zu setzen. Ich kann mir vorstellen, daß man als Mitglied dazu neigt, irgendeine Gegenleistung für seine Beiträge zu erwarten - die sind aber nunmal für Steineschmeißerfahrten zum G20-Gipfel draufgegangen, so daß man keine glaubwürdige Drohkulisse in Form von gewerkschaftsfinanzierten Massenklagen aufbauen konnte.

Pipprock:
Nein, Vertrauen in die Verdi habe ich schon seit 10 Jahren nicht mehr. Das Problem ist, dass vermutlich erstmal keiner aus E10 übergeleitet werden wollte- weder in S15, schon gar nicht in S14. Gelohnt hätte sich kurz und langfristig nur S16, die stand aber nie zur Debatte. Da die Zulage annähernd dazu führen kann, die „alten“ Stufenlaufzeitheiten (zumindest monetär) beizubehalten, wird das „Angebot“ höchstwahrscheinlich auch überwiegend angenommen werden. Beschiss hin oder her. Ich würde nach jetzigem Stand über 20000 Euro in 75 Monaten ausgezahlt bekommen. Kurze Zeit später käme ich ohnehin in die Stufe 5. Der kurzfristige relativ große Gewinn steht einem langfristig relativ kleinen Verlust gegenüber. Abgesehen mal vom Aufwand, Dauer und möglicher (geringer) Gefahr einer Klage. Zumal das spezielle Tätigkeitsmerkmal KWG ja eindeutig beschrieben ist. Wir führen keine Tätigkeiten der S15 aus, wir sind darin nur übergeleitet worden. Trotzdem würde auch ich gerne sehen, wir die FHH vor Gericht argumentiert. Das ist mir das Geld aber nicht wert.

Spid:
Die FHH nutzt ja das Instrument des §16 Abs. 5 TV-L zur Realisierung der Vermeidung eines Rechtsstreits. Bei jemanden, der bereits eine solche Zulage erhält, läßt sich das nicht umsetzen. Es genügt ja, wenn so jemand klagt.

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