Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?

<< < (4/5) > >>

BAT:

--- Zitat von: Lars73 am 31.08.2020 15:41 ---Es gab ja auch die Fälle mit Tätigkeitswechsel in der E9 wo die Zeiten aus der abweichenden Endstufe angerechnet wurden. Nicht nur deshalb neige ich zur Auslegung wie von Spid beschrieben.

--- End quote ---

Das ist doch nicht vergleichbar, die Stufenlaufzeit war immer offen, aber auf neun Jahre ausgedehnt.

Lars73:
Nein es gab eine abweichende Endstufe.

BAT:

--- Zitat von: Lars73 am 31.08.2020 15:51 ---Nein es gab eine abweichende Endstufe.

--- End quote ---

Auch. Wir hatten dir Frage auch bei Personen in Stufe 4 mit 9 Jahren Stufenlaufzeit auf Stufe 5. Dann Übertragung von Tätigkeiten, die keine besondere Stufenlaufzeiten mehr vorsahen.

In den anderen Fällen, also bereits Stufe 5 und dann Freigabe auf Stufe 6 haben wir Stufenlaufzeiten erst ab der Tarifänderung bzw. der Übertragung von Tätigkeiten die keine Limitierung vorsehen angerechnet, nicht vorher. Hierzu bedarf es einer tariflichen Regelung.

Spid:
Es gibt ja eine tarifliche Regelung. Ihr habt Euch lediglich dazu enstchlossen, sie nicht zu befolgen und die AN stattdessen zu betrügen.

BAT:

--- Zitat von: Spid am 31.08.2020 15:59 ---Es gibt ja eine tarifliche Regelung. Ihr habt Euch lediglich dazu enstchlossen, sie nicht zu befolgen und die AN stattdessen zu betrügen.

--- End quote ---

Spätestens bei jemanden der nicht mehr auf Stufe 5 in E9 limitiert war, sondern die Stufe 6 beziehen würde ist das Unsinn. Der Verfall von Stufenlaufzeiten ist im TVÖD die Norm, die Anerkennung die absolute Ausnahme. Für diese Ausnahmen braucht es eine dezidierte Begründung.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version