Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
BAT:
--- Zitat von: Lars73 am 31.08.2020 15:41 ---Es gab ja auch die Fälle mit Tätigkeitswechsel in der E9 wo die Zeiten aus der abweichenden Endstufe angerechnet wurden. Nicht nur deshalb neige ich zur Auslegung wie von Spid beschrieben.
--- End quote ---
Das ist doch nicht vergleichbar, die Stufenlaufzeit war immer offen, aber auf neun Jahre ausgedehnt.
Lars73:
Nein es gab eine abweichende Endstufe.
BAT:
--- Zitat von: Lars73 am 31.08.2020 15:51 ---Nein es gab eine abweichende Endstufe.
--- End quote ---
Auch. Wir hatten dir Frage auch bei Personen in Stufe 4 mit 9 Jahren Stufenlaufzeit auf Stufe 5. Dann Übertragung von Tätigkeiten, die keine besondere Stufenlaufzeiten mehr vorsahen.
In den anderen Fällen, also bereits Stufe 5 und dann Freigabe auf Stufe 6 haben wir Stufenlaufzeiten erst ab der Tarifänderung bzw. der Übertragung von Tätigkeiten die keine Limitierung vorsehen angerechnet, nicht vorher. Hierzu bedarf es einer tariflichen Regelung.
Spid:
Es gibt ja eine tarifliche Regelung. Ihr habt Euch lediglich dazu enstchlossen, sie nicht zu befolgen und die AN stattdessen zu betrügen.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 31.08.2020 15:59 ---Es gibt ja eine tarifliche Regelung. Ihr habt Euch lediglich dazu enstchlossen, sie nicht zu befolgen und die AN stattdessen zu betrügen.
--- End quote ---
Spätestens bei jemanden der nicht mehr auf Stufe 5 in E9 limitiert war, sondern die Stufe 6 beziehen würde ist das Unsinn. Der Verfall von Stufenlaufzeiten ist im TVÖD die Norm, die Anerkennung die absolute Ausnahme. Für diese Ausnahmen braucht es eine dezidierte Begründung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version