Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Spid:
Zutreffend ist, daß bei Eingruppierung nach VGr. X, VGr. IX nach Aufstieg aus VGr. X, LGr. 1 mit austehendem Ausstieg nach LGr. 1a und LGr. 1a im TVÖD aufgrund des Anhangs zu §16 TVÖD i. d. b. z. 31.12.2016 g. F. nach Überleitung in E2 oder vorläufiger Eingruppierung in E2 aufgrund von Anlage 1 zum TVÜ-VKA anhand der zuvor genannten VGr. Stufe 5 die Endstufe war - aber eben nur bis zur Einführung der und Überleitung in die EGO zum 01.01.17. Der TE hebt aber explizit auf eine solche Regelung in der EGO seit 2017 ab.
BAT:
... und so einige Personalämter lassen die Stufenlaufzeit damit ab 2017 erst beginnen und sehen eine Stufe 6 damit frühestens am 01.01.2022 ;)
Spid:
Was rechtswidrig ist, da es gem. §16 Abs. 3 TVÖD auf Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Stufe derselben Entgeltgruppe beim selben AG ankommt. Gem. PE zu §29a Abs. 1 TVÜ-L handelt es sich immer nocj um dieselbe Entgeltgruppe.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 31.08.2020 14:02 ---Was rechtswidrig ist, da es gem. §16 Abs. 3 TVÖD auf Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Stufe derselben Entgeltgruppe beim selben AG ankommt. Gem. PE zu §29a Abs. 1 TVÜ-L handelt es sich immer nocj um dieselbe Entgeltgruppe.
--- End quote ---
Sicherlich richtig. Wir hatten aber bereits vor Jahren den Disput darüber, ob denn ein Verweilen in der jeweiligen Stufe zu konstatieren ist, wenn nach den laufenden Regelungen gar keine Stufenlaufzeit zu erkennen ist. Ich weiche auch heute nicht von meiner Auffassung ab, daß bis zur Neuregelung keine Stufenlaufzeit erfolgen konnte - anerkenne jedoch Minderheitenmeinungen ;)
Spid:
Dein Argumentationsmuster funktioniert aber nur in den Fällen, in denen in §16 Abs. 3 TVÖD keine Stufenlaufzeit normiert war. Das war sie jedoch auch in den Fällen, in denen der Anhang zu §16 eine abweichende Endstufe festlegte, denn dieser Umstand tangierte ja nicht die Stufen der Entgelttabelle, sondern lediglich deren Erreichbarkeit.
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