Hallo,
ich wechsel im Dezember auf Grund einer neuen Arbeitsstelle von TV-L 13 zu TVöD 13.
Bisher lief eine betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (VBL Classic), da ich bisher bei Universitäten angestellt war. Leider habe ich noch nicht die drei Jahre Mindestbeitragseinzahlung erreicht, die man ja braucht, um sich das später anrechnen lassen zu können.
Nun ist für mich die Frage, ob die VBL auch den TVöD abdeckt bzw. ich den Mindesteinzahlungszeitraum auch durch eine Beschäftigung im TVöD erreichen kann.
Viele Grüße