Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstzeitberechnung
Kai:
Hallo Kollegen,
ich habe soeben ein Schreiben meiner Personalstelle erhalten, auf welchem meine Dienstzeit berechnet wird.
Unter Hinweis auf § 34 Abs. 3 TVöD wird mir nun mitgeteilt, dass sich mein Dienstjubiläum um knapp drei Jahre verschiebt.
Ich wurde hier nach dem TVAöD am 01.08 in dieser Dienststelle eingestellt und habe dann, drei Jahre später am 11.07 meinen Vertrag nach dem TVöD erhalten.
Ich kann mir anhand des Wortlautes des 34 denken, dass die Personalstelle jetzt davon ausgeht, dass ich eben erst ab dem 11.07 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wurde, aber gibt es nicht eine Regelung für die Azubis, wenn diese ohne Unterbrechung übernommen werden?
Oder einfach die Frage: Liegt die Personalstelle hier richtig mit der Sichtweise?
Spid:
Im TVÖD gibt es keine „Dienstzeit“ und auch kein „Dienstjubiläum“, die in Bezug genommene tarifliche Norm regelt die Beschäftigungszeit.
Insider2:
Ausbildungszeit ist nicht berücksichtigungsfähig bei der Beschäftigungszeit nach § 34.
Kai:
--- Zitat von: Spid am 01.09.2020 11:37 ---Im TVÖD gibt es keine „Dienstzeit“ und auch kein „Dienstjubiläum“, die in Bezug genommene tarifliche Norm regelt die Beschäftigungszeit.
--- End quote ---
Mensch Spid, ich gebe doch nur das wieder, was man mir sagt.... ;)
Kai:
--- Zitat von: Insider2 am 01.09.2020 11:44 ---Ausbildungszeit ist nicht berücksichtigungsfähig bei der Beschäftigungszeit nach § 34.
--- End quote ---
Das ist aber doof. :(
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