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Dienstzeitberechnung

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Insider2:

--- Zitat von: Kai am 01.09.2020 11:50 ---
--- Zitat von: Insider2 am 01.09.2020 11:44 ---Ausbildungszeit ist nicht berücksichtigungsfähig bei der Beschäftigungszeit nach § 34.

--- End quote ---

Das ist aber doof.  :(

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Tja, dies ist halt so. Und du kannst hier der Personalstelle ruhig vertrauen. Korrekte Anwendung des Tarifrechts.

Was spricht eigentlich dagegen, sich den Sachverhalt direkt von der Personalstelle erklären zu lassen bzw. dort nachzufragen?

Kai:
Das man seiner Personalstelle nicht immer so blind vertrauen sollte, ist hier regemäßig der Grund für Posts.

Ich sitze gute 160 Kilometer von meiner Personalstelle entfernt und mal ab von der Entfernung, kenne ich leider niemanden persönlich den man fragen könnte. Wir müssen uns bei Rückfragen unter einer zentralen Nummer melden und mit dem diensthabenden Personaler begnügen.

Aber gut, dann ist es so.

Schade, dass ich so mein 40. Dienstjubiläum nicht feiern kann. Denn dann bin ich schon in Rente….

Dakmer:
Ausbildungszeit gilt nicht als Beschäftigungszeit. Das ist halt so. Aber meinem Personalamt vertraue ich auch nicht aus der Erfahrung heraus und würde auch besser woanders nachfragen. ;-) 

BAT:

--- Zitat von: Dakmer am 02.09.2020 09:27 ---Ausbildungszeit gilt nicht als Beschäftigungszeit. Das ist halt so. Aber meinem Personalamt vertraue ich auch nicht aus der Erfahrung heraus und würde auch besser woanders nachfragen. ;-)

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Bei uns wird die Ausbildungszeit weiterhin - wohl vertragswidrig - berücksichtigt. Bzw. die seinerzeitigen Festlegungen bei Beschäftigungsbeginn wurden nie geändert. ;)

Texter:
"weiterhin" bedeutet, dass sie zu BAT Zeiten berücksichtigt wurde?

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