Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Dienstzeitberechnung

<< < (3/3)

BAT:

--- Zitat von: Texter am 02.09.2020 10:58 ---"weiterhin" bedeutet, dass sie zu BAT Zeiten berücksichtigt wurde?

--- End quote ---

Meines Wissens war das so. So sahen unsere Schreiben bei Einstellung aus. Und ich denke, das Personalamt hatte schlicht keine Lust, bei den Altfällen die Daten für die Jubiläen neu zu berechnen.

Spid:
Auch §19 BAT stellte auf die Zeit im Arbeitsverhältnis ab.

BAT:

--- Zitat von: Spid am 02.09.2020 11:04 ---Auch §19 BAT stellte auf die Zeit im Arbeitsverhältnis ab.

--- End quote ---

Die vertragswidrige Umsetzung wurde von mir bereits konstatiert.

Gerda Schwäbel:
Zu BAT-Zeiten richtete sich das Jubiläum nicht nach der Beschäftigungszeit (§ 19 BAT), sondern nach der Dienstzeit. Der Unterschied zwischen Beschäftigungszeit und Dienstzeit ergab sich aus den §§ 20 und 39 BAT.
Aus welchem anderen Grund als "schlicht keine Lust" das Personalamt die Daten für die Jubiläen in Altfällen nicht neu berechnet hat, können Sie - bei Interesse - in § 14 TVÜ-VKA nachlesen.

BAT:
Interesse besteht meist bei Sachlagen, die einem zum Nachteil gereichen. ;)

Aber danke für die Aufklärung, Gerda! Wobei es das Momentum "keine Lust" im Personalamt dennoch gibt, bei besonderen Jubiläumskonstellationen:-)

BTW: da der TVÖD gerade erstmal 15 Jahre alt ist, dürfte es doch in Bezug auf Jubiläen bisher zu gar keinen "Neufall" gekommen sein (?)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version