Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe

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Storm85:
Liebe Community,
 
ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Frage behilflich sein könnt:

Ich bin auf Grund einer Beförderung von Entgeltgruppe 9a Stufe 4 neu in Entgeltgruppe 9b Stufe 3 eingruppiert worden, wie im Kapitel Höhergruppierung beschrieben.  In meiner alten Entgeltgruppe hätte ich in wenigen Monaten die Stufe 5 erreicht. Somit habe ich auf mittelfristig einen Verlust durch die Höhergruppierung, auch unter Berücksichtigung des Garantiebetrages.

Angenommen man würde in der Entgeltgruppe wieder herabgesetzt werden, weil man eine Stelle, nach TV-L 9a bezahlt, in einer anderen Stadt antreten würde oder den Posten der Beförderung einfach abgeben würde, in welcher Stufe wäre man dann eingruppiert? Würde man sich dann plötzlich in 9a Stufe 3 wieder finden? Oder wären die Zeiten, die in 9a erreicht worden sind, anerkannt.

Vielen Dank vorab  :)

Spid:
Die Herabgruppierung erfolgt stufengleich. Berücksichtigungsfähige Stufenlaufzeit liegt nicht vor.

Storm85:
Bestätigt meinen Eindruck, dass der Arbeitgeber mehr von der Beförderung profitiert als man selbst.

Bastel:
Warum hast du Sie angenommen?

WasDennNun:

--- Zitat von: Storm85 am 02.09.2020 17:37 ---Bestätigt meinen Eindruck, dass der Arbeitgeber mehr von der Beförderung profitiert als man selbst.

--- End quote ---
Stimmt durch die Beförderung erhält man idR weniger Geld.

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