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Stufe bei Herabsetzung der Entgeltgruppe

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Spid:
Eine Beförderung gibt es ohnehin nicht. Bei einer Höhergruppierung dürfte zwar zutreffend sein, daß dabei im Monat der Höhergruppierung das Tabellenentgelt nicht niedriger sein wird als es ohne Höhergruppierung der Fall wäre, es ist aber problemlos möglich, daß durch die Höhergruppierung fortfallende Entgeltbestandteile dazu führen, daß das auszuzahlende Entgelt durch die Höhergruppierung tatsächlich niedriger ist als es ohne Höhergruppierung gewesen wäre.

Isie:
Zumindest beim Wegfall von Entgeltgruppenzulagen ist das ausgeschlossen, jedenfalls nach der herrschenden Rechtsauffassung. Und beim Wegfall von anderen Entgeltbestandteilen sollte das auch nur selten der Fall sein, da der Höhergruppierungsgewinn  den Verlust von Zulagen häufig auffängt.

Warumdendas:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.09.2020 12:45 ---
--- Zitat von: Storm85 am 03.09.2020 09:44 ---Demnach müsste man den tarifparteien sogar dankbar sein, weniger verdienen zu dürfen....

--- End quote ---
So, so bei einer Beförderung verdient man weniger als vorher.
Das ist im Monat der Beförderung niemals nicht der Fall.

(Aber niemals nicht weniger Geld als vorher auf dem Konto haben wird)

--- End quote ---

Niemals nicht? Also immer. 8)

Spid:

--- Zitat von: Isie am 03.09.2020 16:23 ---Zumindest beim Wegfall von Entgeltgruppenzulagen ist das ausgeschlossen, jedenfalls nach der herrschenden Rechtsauffassung. Und beim Wegfall von anderen Entgeltbestandteilen sollte das auch nur selten der Fall sein, da der Höhergruppierungsgewinn  den Verlust von Zulagen häufig auffängt.

--- End quote ---

Der Garantiebetrag beträgt in den unteren Entgeltgruppen 100€. Mithin genügt in den Fällen, in denen dieser Garantiebetrag Anwendung findet, bereits der Fortfall der Wechselschichtzulage.

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