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[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen

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clarion:
Hallo,  es ist aber volkswirtschaftlich  völlig  Unfug einen leistungsfähigen und hoffentlich auch leistungswilligen Beamten in den Vorruhestand zu schicken.  Wenn man diesen  Thread liest, dann haben sich  Konflikte  aufgebaut,  die mit der Hüfte rein gar nichts  zu tun haben.  Da wäre es viel sinnvoller, zu versuchen  den Konflikt  ggf.  unter Hinzunahme von externen Moderatoren zu befrieden. Der würde ein paar Hundert  Euro  kosten, die vorzeitige Pension  Zigtausende.

Vorausgesetzt, der Konflikt beruht auf eine unfähige Hausspitze/Personalleitung und die würde weiter agieren, bestünde zudem die Gefahr,  dass noch mehr  Kollegen  zermürbt werden.

beelzebub:

--- Zitat von: clarion am 14.09.2020 21:27 ---Hallo,  es ist aber volkswirtschaftlich  völlig  Unfug einen leistungsfähigen und hoffentlich auch leistungswilligen Beamten in den Vorruhestand zu schicken.  Wenn man diesen  Thread liest, dann haben sich  Konflikte  aufgebaut,  die mit der Hüfte rein gar nichts  zu tun haben.  Da wäre es viel sinnvoller, zu versuchen  den Konflikt  ggf.  unter Hinzunahme von externen Moderatoren zu befrieden. Der würde ein paar Hundert  Euro  kosten, die vorzeitige Pension  Zigtausende.

Vorausgesetzt, der Konflikt beruht auf eine unfähige Hausspitze/Personalleitung und die würde weiter agieren, bestünde zudem die Gefahr,  dass noch mehr  Kollegen  zermürbt werden.

--- End quote ---

Der Konflikt besteht wegen einer kritikunfähigen und beratungsresitenten Leitung. Wer davon ausgeht, dass ein Beamter, der nur einen Realschulabschluss hat, ja sowieso immer im Unrecht sein muss, sollte mit der Führung hunderter Kollegen nicht betraut werden und sollte seine menschliche Befähigung dringend hinterfragen.

Man hat sich bei uns einige wenige herausgepickt, die sich nicht alles gefallen lassen, manipulierte Beurteilungen, massives Rumschnüffeln im Privatleben, Verstoß gegen die Fürsorgepflicht ect.

Ich glaube, ich hatte das schon erwähnt, den Kollegen mit der selben "Behinderung" an der Hüfte wie ich, lässt man in Ruhe, akzeptiert seine Atteste, er musste deswegen noch nie zum Amtsarzt oder gar Therapien machen und nachweisen.

Es ist persönlich und mittlerweile kann die Leitung nicht mehr nachgeben, ohne ihr Gesicht zu verlieren und Fehler im Umgang mit mir einzugestehen. Letztlich bekomme ich viel Zuspruch von Kolleginnen und Kollegen, die ja alles mitbekommen.

beelzebub:
Die Antwort auf mein letztes Schreiben ist sehr aufschlussreich.

Zitat:

Wie in meinem Schreiben vom 03.09.2020 konstatiert, handelte es sich bei
der Formulierung im Schreiben vom 25.08.2020 um einen Hinweis auf die Ge-
sunderhaltungspflicht als allgemeine Beamtenpflicht.
Die Erfüllung der den Beamten obliegenden Pflichten bedarf keiner gesonder-
ten Weisung des Dienstherrn.
Gleichwohl kann der Dienstherr bzw. der Dienstvorgesetzte seine Beamten
dazu auffordern, das Erfüllen der Beamtenpflicht, zu belegen – hier durch Be-
handlungsbescheinigungen.
So erbringen Sie den Nachweis, dass Sie Ihrer Verpflichtung, zur Vermeidung
drohender Dienstunfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen
Maßnahmen teilzunehmen, nachkommen. Andernfalls verstoßen Sie gegen
die Ihnen obliegende Gesunderhaltungspflicht.

Sehr merkwürdig, zumal keine Arzt, oder Amtsarzt eine drohende Dienstunfähigkeit bescheinigt. Woher nimmt man diese Erkenntnisse? Mein Dienstherr behauptet, wenn ich die geforderte Bescheinigung nicht erbringe, gegen die Gesunderhaltungspflicht zu verstoßen - interessant.
Da scheinen sich die beiden Juristen an der Dienststellenspitze wieder mal so hinzubiegen, wie man es braucht und gern hätte...

clarion:
Wo steht denn, dass der Dienstherr verlangen kann, Bescheinigungen vorzulegen (abgesehen vom & 48 LBG LSA)? Genau auf diesem will man sich ja anscheinend  doch  nicht  berufen.

Und wenn ich mich dunkel  richtig  ans Ref erinnere,  wäre eine Weisung ein Verwaltungsakt, unter dem eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen muss.  Du kannst  ja spaßeshalber um einen  derartigen  Verwaltungsakt bitten,  damit  Du auch in den Rechtsbehelf gehen kannst.

beelzebub:
Nein, jetzt ist es keine Weisung mehr, sondern nach der ersten Umwandlung in einen Hinweise, nun im zweiten Ablauf in eine Bitte gewandelt, die, wenn ich dieser nicht nachkomme, sei Verstoß gegegen meine Grundpflichten als Beamter darstellt. Das man mir dafür keine gesetzlichen Grundlagen nennen will, sondern ganz allgemein von "gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Entscheidungen schreibt, ohne diese konkret zu benennen, sagt doch einiges.
Ich habe jetzt nach den Erkenntnissen der Dienststelle gefragt, worauf sie meine Nichteinhaltung meiner Gesunderhaltungspflicht stützen, irgendwas scheinen sie da zu wissen, wovon ich nichts weiß.
Die Geschichte geht in die nächste Runde und man darf gespannt sein, mit welchen Ausreden man jetzt versucht weiter Druck auszuüben, nur um das zu bekommen, was denen rechtlich nicht zusteht.
Ich habe jetzt klipp und klar geschrieben:

Ich sehe darüber hinaus keinerlei Veranlassung, Ihnen meine privat initiierten Behandlungen, über die Art, den Umfang und bei wem ich mich in Behandlung begebe/befinde Ihnen gegenüber zu dokumentieren.

Sollten Sie Veranlassung haben, an meiner Gesunderhaltungspflicht zu zweifeln, so erbringen Sie dahingehend bitte den Nachweis darüber.

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