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[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen

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clarion:
Das von Beelze eingestellte Schreiben  lässt, m. E. Interpretationsspielraum. Es wird aufgegeben, Therapie  zu machen, gleichzeitig  bittet man um Nachweise. Kostenübernahme  wird abgelehnt, was wiederum gegen  eine Weisung  spricht. Daher würde ich es an Beelzes Stelle  klargestellt haben  wollen, ob es nun eine  Weisung  ist  oder eben nicht. Und wenn es keine  Weisung  gewesen  sein sollte, dann würde ich nach Benennung alternative Rechtsgrundlage  verlangen, auf deren Grundlage nach Belegen verlangt wird.

beelzebub:

--- Zitat von: clarion am 09.09.2020 08:16 ---Hallo, entweder es ist eine Weisung mit allen Konsequenzen  wie Kostenübernahme und  Behandlung  in der Dienstzeit oder es ist keine Weisung. Wenn es keine  Weisung  ist kann man auch keine  Nachweise  verlangen.  Vielleicht  möchtest Du das noch mal  klar stellen  lassen.

--- End quote ---

Ja, hab gleich gestern schriftlich nachgefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Nachweispflicht beruht. Ich sehe das genauso, entweder Weisung und Kostenübernahme, oder mein "Privatvergnügen" das den Dienstherrn nicht zu interessieren hat. Ein bisschen von jedem geht nicht.

Vielen Dank auch an Clarion und BStromberg für Eure Ausführungen, sehe ich auch so wie Ihr.

stingmb:
Und die Option mit der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden kommt nicht in frage ?

clarion:
Wegen einer kaputten und jetzt wieder  geflickten Hüfte?

stingmb:

--- Zitat von: clarion am 14.09.2020 19:47 ---Wegen einer kaputten und jetzt wieder  geflickten Hüfte?

--- End quote ---

Ja, wenn ich es richtig verstanden habe, will der Dienstherr ihn irgendwie um jeden Preis für Dienstunfähig erklären. Dann würde ja die Versetzung in den Ruhestand erfolgen bei Mindestversorgung (oder nach Dienstjahren darüber hinaus).

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