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[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
clarion:
Das von Beelze eingestellte Schreiben lässt, m. E. Interpretationsspielraum. Es wird aufgegeben, Therapie zu machen, gleichzeitig bittet man um Nachweise. Kostenübernahme wird abgelehnt, was wiederum gegen eine Weisung spricht. Daher würde ich es an Beelzes Stelle klargestellt haben wollen, ob es nun eine Weisung ist oder eben nicht. Und wenn es keine Weisung gewesen sein sollte, dann würde ich nach Benennung alternative Rechtsgrundlage verlangen, auf deren Grundlage nach Belegen verlangt wird.
beelzebub:
--- Zitat von: clarion am 09.09.2020 08:16 ---Hallo, entweder es ist eine Weisung mit allen Konsequenzen wie Kostenübernahme und Behandlung in der Dienstzeit oder es ist keine Weisung. Wenn es keine Weisung ist kann man auch keine Nachweise verlangen. Vielleicht möchtest Du das noch mal klar stellen lassen.
--- End quote ---
Ja, hab gleich gestern schriftlich nachgefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Nachweispflicht beruht. Ich sehe das genauso, entweder Weisung und Kostenübernahme, oder mein "Privatvergnügen" das den Dienstherrn nicht zu interessieren hat. Ein bisschen von jedem geht nicht.
Vielen Dank auch an Clarion und BStromberg für Eure Ausführungen, sehe ich auch so wie Ihr.
stingmb:
Und die Option mit der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden kommt nicht in frage ?
clarion:
Wegen einer kaputten und jetzt wieder geflickten Hüfte?
stingmb:
--- Zitat von: clarion am 14.09.2020 19:47 ---Wegen einer kaputten und jetzt wieder geflickten Hüfte?
--- End quote ---
Ja, wenn ich es richtig verstanden habe, will der Dienstherr ihn irgendwie um jeden Preis für Dienstunfähig erklären. Dann würde ja die Versetzung in den Ruhestand erfolgen bei Mindestversorgung (oder nach Dienstjahren darüber hinaus).
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