Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen

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clarion:
Laut den von dir verlinkten Text muss Dienstzeit gewährt werden. Wenn Du krank  geschrieben  sein  solltest, erübrigt sich das aber. Wenn du angewiesen bist, diese in deinem eigenen  Interesse  liegende Maßnahmen durchzuführen, würde ich es auch so interpretieren, dass  die  Dienstherr auch diejenigen Aufwendungen = Kosten einschließlich Fahrtkosten übernimmt, die die Beihilfe nicht trägt.

Ich glaube  aber,  dass solche Weisungen  nur extrem  selten erteilt werden.  Es gibt anscheinend keine  Rechtssprechung  dazu.

beelzebub:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm

Punkt 4. 4 ist recht interessant. Weder steht etwas von drohender Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit im Gutachten des Amtsarztes, noch hat man frühzeitig mit mir irgendwas erörtert.
Großartig unterschiedlich wird die Verfahrensweise Bund / Länder nicht sein.

Das Ganze wird mehr und mehr zur Schikane...

Lars73:
In welchen Umfang gab es denn in den letzten Jahren Zeiten von Arbeitsunfähigkeit?

beelzebub:
Mai bis September 2018 OP mit Reha (Hüft TEP) - die erste längere Krankheit in 20 Dienstjahren.
November 2018 bis Juli 2019 psychisch wegen Schikanen während und nach der OP.

clarion:
Hallo,

Eine Hüft-TEP ist doch eigentlich kein Grund jemanden loswerden zu wollen, besonders nicht wenn du am Schreibttisch hockst.

Ich nehme mal an, Du machst Deine Therapie ohnehin und hast es bisher über Beihilfe und PKV laufen lassen. Ich würde ja mal den PKV Anteil beim nächsten Mal spaßeshalber beim Dienstherrn einreichen. Rechtsgrundlage ist die Weisung und das von Dir zitierte Gesetz.

Gleichwohl solltest Du überlegen, ob Du den grundsätzlichen Konflikt, den es ja zu geben scheint, in Angriff nehmen kannst oder willst, evt. unter Beteiligung des BEM Beauftragten.

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