Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
Lars73:
Seit Juli 2019 keine relevanten Fehlzeiten und Einschränkungen im Dienst?
Was sagt der Personalrat?
Auch wenn das Vorgehen unerfreulich ist, würde ich zur Strategie von clarion neigen. Verlangt der Dienstherr denn etwas was du nicht sowieso planst?
Offensichtlich gibt es einen Konflikt. Gibt es bei Euch Instrumente der Konflikbearbeitung? Ist klar wer und weshalb da seitens der Dienststelle agiert?
beelzebub:
BEM Beauftragte ist die Geschäftsleiterin in Personalunion mit dem Dienstellenleiter/dessen Stellvertreter.
Der Personalrat wird in den seltensten Fällen mit einbezogen, eigentlich gar nicht. Der Konflikt schwelt, seit ich Mitglied eben dieses Personalrats bin und mich einer Dienstellenbefriedigimungspflicht verweigere und versuche die Interessen der Bediensteten zu vertreten. Sehen leider nicht alle so in diesem Gremium...
Ein BEM Gespräch wird es demnächst geben, allerdings erwarte ich da nicht viel. Da die Leitung der Dienststelle komplett in die Schikanen unvollständige ist, hat es wenig Sinn denen da was zu erzählen. Der Personalrat sieht auch weg.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung in anderer Sache, brachte auch keinen Erfolg, lediglich der Hinweis auf ein "neues" Gesetz von 2017, das der Leitung Ende 2019 unbekannt war...
Wie gesagt, die Geschichte ist mittlerweile so lang, ich könnte einen Roman schreiben.
Die Weisung nach § 48 ist da nur der momentan letzte Akt...
Ich habe ja eigentlich nur noch 8 Jahre...
beelzebub:
unvollständige = involviert
Pseudonym:
Was ist denn eine
--- Zitat von: beelzebub am 04.09.2020 13:17 --- Dienstellenbefriedigimungspflicht
--- End quote ---
?
--- Zitat von: beelzebub am 04.09.2020 13:17 ---Ich habe ja eigentlich nur noch 8 Jahre...
--- End quote ---
... und keinen Anwalt? Klingt nach verbrannter Erde. Du bist nicht der Erste, der zermürbt in Frühpension soll. Aber sind wir mal ehrlich: Frühpension aufgrund Dienstunfähigkeit ist mitunter finanziell nicht so uninteressant. Wenn der Dienstherr schon solche Maßnahmen ergreift und die Pensionierung als Ziel hat, was will man da noch acht Jahre lang tun? Gewinnst Du die nächste PR Wahl nicht, hast Du mitunter noch viel größere Probleme.
beelzebub:
Was eine Dienststellenbefriedigungspflicht ist? Naja, wo anders sollte zwischen Dienststelle und Personalrat Friedenspflicht sein, bei uns ist das anders, einseitig eben, der Personalrat wird seitens der Dienststelle fast überall aussen vor gelassen und hat ansonsten still zu sein...
Aufgeben ist keine Alternative. Und über die Wiederwahl mache ich mir keine Sorgen, es wählt mich ja nicht die Dienststellenleitung.
Wir schweifen jedoch etwas vom Thema ab.
Im oben verlinkten Text steht ja etwas drin. 1. Die Weisung muss auf einem ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachten beruhen - meins sagt aus, auf meiem derzeitigen Posten bin ich voll dienstfähig. 2.Die Weisung muss so frühzeitig wie möglich mit mir erörtert werden - mit mir wurde gar nicht gesprochen.
Ergo liegt der Verdacht nahe, es ist wieder eine weitere Schikane, die sich unsere beiden Juristen in der Dienststellenleitung im Glauben an ihre göttliche Unfehlbarkeit ausgedacht haben und denken, mich damit beeindrucken zu können - ich glaube das wird nichts, wie einige Maßnahmen vorher. In meinem Fall nach meinem Lebenmotto - Der Klügere gibt nach - zu verfahren, ist nochvviel zu früh und falsch .
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