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[Allg] Besoldungsgruppe mittleren Diensts + Aufstieg in den gehobenen Dienst

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NGS:
(BY). Hallo Ich informiere mich parallel über eine Ausbildung zum Beamten zweiter und dritter Qualifikationsebene, weil ich mich neu orientieren möchte (habe bereits ein Studium hinter mir). Ich hätte folgende Fragen:
1) die Besoldungsgruppe für den mitt. Dienst ist A 6 bis A 9. Fängt man immer von A6 an oder kann man bereits von einer höheren Stufe anfangen?
2) Nettogehalt bei Lohnsteuer Klasse I. Beispiel A6 Brutto 2500.55 €netto bleiben: 2121.55 € (laut Gehaltsrechner des öffentlichen Dienstes. Ist 2121.55 € eine realistische Schätzung oder kommen noch weitere Abzüge bei Beamten (was/wie viel ungefähr?)
3) Sind Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst realistisch oder eher Ausnahmen? Wie ist das Verfahren?
Freue mich auf euer Feedback
NGS

Landsknecht:
1) du fängst immer in A6, bzw. A9 an, sog. Laufbahnprinzip, zumindest in der allgemeinen Verwaltung
2) du wirst höchstwahrscheinlich erst den Vorbereitungsdienst für den mittleren (2 Jahre) oder gehobenen Dienst (3 Jahre) absolvieren müssen, welches Studium hast du hinter dir? Bruttogehalt 1309,93 €, bzw. 1363,85 €, davon geht noch die private Krankenkasse ab.., ca. 250,-- € je nach Alter, Vorerkrankung
3)das hängt stark von der Behörde ab, bei der du beschäftigt bist, modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit, dafür musst du jedoch eine entsprechende Beurteilung bekommen und in A8 sein und kannst maximal bis A10 kommen. Ansonsten noch der "normale Aufstieg" mit 3 Jahren Studium für den gehob. Dienst, jedoch nicht mit Anwärterbezügen, sondern deiner jeweiligen Besoldung, dann A9-A13 möglich.

Vergiss den mittleren Dienst, wenn du dir schätzungsweise 8-10 Jahre (meine Einschätzung) bis zu einem möglichen Aufstieg ersparen willst.

NGS:

--- Zitat von: Landsknecht am 02.09.2020 08:39 ---1) du fängst immer in A6, bzw. A9 an, sog. Laufbahnprinzip, zumindest in der allgemeinen Verwaltung
2) du wirst höchstwahrscheinlich erst den Vorbereitungsdienst für den mittleren (2 Jahre) oder gehobenen Dienst (3 Jahre) absolvieren müssen, welches Studium hast du hinter dir? Bruttogehalt 1309,93 €, bzw. 1363,85 €, davon geht noch die private Krankenkasse ab.., ca. 250,-- € je nach Alter, Vorerkrankung
3)das hängt stark von der Behörde ab, bei der du beschäftigt bist, modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit, dafür musst du jedoch eine entsprechende Beurteilung bekommen und in A8 sein und kannst maximal bis A10 kommen. Ansonsten noch der "normale Aufstieg" mit 3 Jahren Studium für den gehob. Dienst, jedoch nicht mit Anwärterbezügen, sondern deiner jeweiligen Besoldung, dann A9-A13 möglich.

Vergiss den mittleren Dienst, wenn du dir schätzungsweise 8-10 Jahre (meine Einschätzung) bis zu einem möglichen Aufstieg ersparen willst.

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--- Zitat von: Landsknecht am 02.09.2020 08:39 ---1) du fängst immer in A6, bzw. A9 an, sog. Laufbahnprinzip, zumindest in der allgemeinen Verwaltung
2) du wirst höchstwahrscheinlich erst den Vorbereitungsdienst für den mittleren (2 Jahre) oder gehobenen Dienst (3 Jahre) absolvieren müssen, welches Studium hast du hinter dir? Bruttogehalt 1309,93 €, bzw. 1363,85 €, davon geht noch die private Krankenkasse ab.., ca. 250,-- € je nach Alter, Vorerkrankung
3)das hängt stark von der Behörde ab, bei der du beschäftigt bist, modulare Qualifizierung ist eine Möglichkeit, dafür musst du jedoch eine entsprechende Beurteilung bekommen und in A8 sein und kannst maximal bis A10 kommen. Ansonsten noch der "normale Aufstieg" mit 3 Jahren Studium für den gehob. Dienst, jedoch nicht mit Anwärterbezügen, sondern deiner jeweiligen Besoldung, dann A9-A13 möglich.

Vergiss den mittleren Dienst, wenn du dir schätzungsweise 8-10 Jahre (meine Einschätzung) bis zu einem möglichen Aufstieg ersparen willst.

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Hallo Landsknecht. Herzlichen Dank für deine Antwort. Einige Fragen noch:

* fängt man direkt nach der Ausbildung mit A6 an oder gibt es eine Art Probezeit wo man weniger verdient (und wie lange)? Weiß man vom vorne rein ob man von A6 oder A9 anfange?
Weißt du ob es in der Regel die meisten Ausbilder (die am gleichen Jahr angefangen haben) übernommen werden oder nur ein kleiner Teil/leistungsabhängig?
Thema Aufstieg vom 2 in die 3 Qualifikation. Muss man beim 3-jährigen Studium das Auswahlverfahren (mit Schulabgänger) erneut durchgehen oder kann man das frei übernehmen und die Kosten dafür tragen? Denkst du dass es als berufsbegleitendes Studium gehen würde?
*

Muenchner82:

--- Zitat von: Landsknecht am 02.09.2020 08:39 ---...und kannst maximal bis A10 kommen...
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Sorry aber das ist falsch. Seit dem neuen Dienstrecht und der modularen Qualifizierung kann man nach Abschluss der modularen Qualifizierung bis A13 ganz normal durchbefördert werden.

EiTee:

--- Zitat von: NGS am 03.09.2020 07:37 ---

* fängt man direkt nach der Ausbildung mit A6 an oder gibt es eine Art Probezeit wo man weniger verdient (und wie lange)? Weiß man vom vorne rein ob man von A6 oder A9 anfange?

--- End quote ---
wie von Landsknecht bereits genannt, im mittleren Dienst (nach der Ausbildung) fängst du mit A6 an.
Im gehobenen Dienst (nach dem Studium) fängst du mit A9 an.
Es gibt keine Zeit in denen du weniger verdienst.


--- Zitat von: NGS am 03.09.2020 07:37 ---Weißt du ob es in der Regel die meisten Ausbilder (die am gleichen Jahr angefangen haben) übernommen werden oder nur ein kleiner Teil/leistungsabhängig?
--- End quote ---
Du meinst sicher die Auszubildenden? Man kann dies pauschal nicht beantworten, wenn man seine Ausbildung aber erfolgreich absolviert und sich auch im praktischen Einsatz als fähig erweist, wird man i.d.R. übernommen. Aber wie gesagt, pauschal kann das nicht beantwortet werden.


--- Zitat von: NGS am 03.09.2020 07:37 ---Thema Aufstieg vom 2 in die 3 Qualifikation. Muss man beim 3-jährigen Studium das Auswahlverfahren (mit Schulabgänger)
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Auch hier, normalerweise läuft das über ein Auswahlverfahren, bei welchem es auch nicht unüblich ist, dass Schulabgänger an diesem teilnehmen. Das ist aber keineswegs ein Nachteil.


--- Zitat von: NGS am 03.09.2020 07:37 ---erneut durchgehen oder kann man das frei übernehmen und die Kosten dafür tragen? Denkst du dass es als berufsbegleitendes Studium gehen würde?
--- End quote ---
Wenn du privat, nebenberuflich, studierst, musst du selber für die Kosten und allem was dazugehört aufkommen.

Im Zuge des Aufstiegverfahrens, bleibst du normalerweise in deinem aktuellen Amt, bedeutet du bekommst deine vollen Bezüge für die 3 Jahren in denen du studierst. Studiengebühren o.ä.  fallen nicht an. Oftmals geht dies einher, mit einer Verpflichtung dem öffentlichen Dienst für X (3-5) Jahre, nach dem Studium, treu zu bleiben.

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