Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage:
Hat jemand Erfahrung mit der Regelung zur Verkürzung/Verlängerung der Stufenzuordnung? Und wenn ja wie geht das von statten? Grüße
Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden.