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Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG

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TobyWonder:
Hallo Zusammen,


ich habe mich erfolgreich intern auf eine unbefristete E13-Stelle beworben.

Gleichzeitig komme ich von einer befristeten E11-Stelle (Laufzeitende noch nicht erreicht; Stufe 3). Der "Wechsel" erfolgt per Versetzung.

Bisher hatte ich fest mit E13/2 gerechnet. Rechne ich da falsch?

Ich bin ja lt. meiner Auffassung nicht als Wieder-/Neueinstellung zu werten (vgl.: BAG – 6 AZR 964/11), da ich ja keine Unterbrechung habe.

Spid:
Eine Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Eingruppierung wird durch eine Versetzung nicht berührt. Es bedarf vielmehr zusätzlich der einvernehmlichen Übertragung einer höheren Tätigkeit. Im bestehenden Arbeitsverhältnis handelt es sich dann um eine Höhergruppierung. Eine Höhergruppierung aus E11/3 in E13 führt in E13/3.

TobyWonder:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also eine Argumentation über „befristet/unbefristet“ oder „keine Erfahrungen im Bereich daher wie Neueinstellung“ siehst Du nicht? Bei meiner Prüfung hab ich dazu auch nichts gefunden - bis auf das eine Urteil, was jedoch für mich m.E. nicht anwendungsfähig ist.

Besten Dank im Voraus.

Spid:
Erfahrungen sind ebenso unbeachtlich wie die bisherige Befristung. Die einzige Möglichkeit, eine Höhergruppierung zu vermeiden, wäre ein regulär auslaufendes befristetes Arbeitsverhältnis und die Neubegründung eines neuen im Anschluss. Das ist hier aber nicht der Fall.

TobyWonder:
Das klingt sehr vielversprechend. Es gibt zwar einen Änderungsvertrag aber eben keinen Neuabschluss. Vielen Dank noch einmal.

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