Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Spid:
Juristisch gibt es im Binnenverhältnis zu Dir weder A noch B. Du bist gem. §43 Abs. 1 HochSchG RP beim Land angestellt.
jenskreidler:
Mit mutmaßlichem, gesunden Menschenverstand müsste also folgende Vorgehensweise möglich sein:
- Versetzung
- Höhergruppierung auf Zeit, solange die höherwertige Tätigkeit ausgeführt wird. Wie das intern finanziert wird, z.B. nach Ablauf von zwei Jahren (das entspricht der angebotenen Tätigkeit), ist ein anderes Problem.
Spid:
Es gibt keine Höhergruppierung auf Zeit.
TobyWonder:
Hallo Zusammen,
damit man auch sehen kann, dass nicht nur Fragen/Problemsituationen aufgezeigt werden, sondern auch Ergebnisse/Lösungen erzielt werden, wollte ich gerne den Abschluss zu meinem Thema geben:
Meiner Stufenein- und zuordnung wurde nunmehr entsprochen und korrigiert. Am Ende war es ziemlich unspektakulär und ich kann nur empfehlen immer dran zu bleiben. Ich brauchte in meinem Fall kein Rechtsbeistand und musste nicht die harten Bandagen anziehen. Ich brauchte "nur" sehr viel Zeit und internen Personalbeistand. Das Ergebnis war alles andere als klar am Ende erkennbar, aber der Erfolg steht für sich. Einfach nur toll.
Auf diesem Wege auch noch einmal Danke an alle, die hier so konstruktiv mitgeholfen und sich eingebracht haben.
Alles Gute Euch weiterhin!
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