Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
jenskreidler:
Es handelt sich um das Land Rheinland-Pfalz. Ich habe keine juristische Ahnung davon, was die rechtlichen Stellungen der Hochschulen und Universitäten sind.
Mit "Stellen oder auch deren Hüllen sind tariflich unbeachtlich" lese ich aus der Antwort heraus, das die Bundesländer und/oder Einrichtungen selbst wiederum jene Stellen oder deren Hüllen beachten können, wie sie wollen oder es auslegen möchten. Anders begründet sich mir der ganze "Aufriss" nicht
Spid:
In RP ist AG der AN an Hochschulen das Land - weshalb Deine Aussage zum neuen AG verwundert.
Stellen sind tariflich schlicht unbeachtlich. Ob es für Dich eine, keine oder 57 Stellen gibt, welche Wertigkeit diese haben und wie sie beschrieben sind, macht tariflich absolut keinen Unterschied.
jenskreidler:
Was macht denn überhaupt Sinn in meinem Fall? Weshalb denkt sich die Bildungseinrichtung B, dass es weder möglich ist, mir die Stelle der EG13 in Stufe 5 anzubieten, noch dass es per Versetzung möglich ist, mir die Stelle unbebristet inkl. Höhergruppierung zu geben?
Sie könne anbieten:
- Stelle EG13 befristet 2j in max. Stufe 3 (ich kündige regulär bei A) oder
- Stelle EG11 unbefristet Stufe 6 (quasi wie gehabt, ich glaube auch bei A normal kündigen)
(ich will das Vorgehen nicht bewerten, irgendwie hat es Beigeschmack, denn ich hab ja eine unbefristete Stelle im Land, kann man sich jetzt irgendwie auf eine Versetzung einigen und kann man nicht ein paar Euro aus der Druckerpresse locker machen, um die EG13 einem zu gönnen? - ich möchte es auch mit sehr guter Leistung honorieren)
Spid:
Du kündigst schon mal nicht bei A, Du kündigst beim Land RP - denn in RP sind die AN der Hochschulen unmittelbare AN des Landes. Das Land als AG wäre auch für die Versetzung zuständig.
jenskreidler:
--- Zitat von: Spid am 15.12.2020 19:13 ---In RP ist AG der AN an Hochschulen das Land
Stellen sind tariflich schlicht unbeachtlich. Ob es für Dich eine, keine oder 57 Stellen gibt, welche Wertigkeit diese haben und wie sie beschrieben sind, macht tariflich absolut keinen Unterschied.
--- End quote ---
Das mit der Kündigung verstehe ich :)
Ich bin juristisch oder tariflich absoluter Laie. Wie kann ich Deine geschätzte Antwort verstehen und einordnen?
Dass heißt "wenn B will, könnten sie schon, wollen nur nicht"?
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