WIR sind uns doch einig, daß diese Forderung in Bezug auf Corona eben nicht von einer auf die andere Woche umgestellt werden kann.
Bleibt zunächst die Frage, was kann nicht von einer auf die andere Woche umgestellt werden?
Die technische Ausstattung. Das ist klar.
Was sonst?
Die Forderung, dass ein MA, der HO machen kann (weil Ausstattung vorhanden), es auch nach belieben machen darf, sofern keine betrieblichen Belange dagegen stehen?
btw:
Steuerrechtliche Bewertungen der mit HO verbunden Kosten sind ja
a) nicht zeitkritisch b) genauso schnell wie eine Corona Verordnung umsetzbar.
HO hat ja unterschiedliche Corona Folgen, oder nicht? Anzahl/Umfang der Personen ist da erstmal Wumpe.
Wenn z.B. vermehrt Pendler, die auf ÖNVP angewiesen sind im HO arbeiten, wäre da kaum eine Wirkung da?
Wenn z.B. vermehrt mehrfachbelegte Büros im HO arbeiten, wäre da kaum eine Wirkung da?
Natürlich auch gekoppelt mit der Reduktion von den schon hier genannten Quatsch, dass da der VW Bus mit den Bauarbeitern vollbesetzt mit lächerliche Maske durch die Gegend fährt.