Ohne mich mit dem Eingruppierungsthema auszukennen, so ist es bei uns:
Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) ist dem/r Dienststellenleiter/in als Strahlenschutzverantwortlichen (SSV das ist der Unterschrifts- und Weisungsberechtigte) direkt unterstellt als beratende Stelle. Die Tätigkeit als SSB hat besondere Bedeutung, eine Herabstufung kommt somit nicht infrage.
Die durchschnittliche Stundenanzahl (hier nicht so viel, da nur wenige Geräte und schwache Strahler) gibt der SSB bei der Bestellung durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (oder so ähnlich, hab ich nicht mehr im Kopf und Urkunde liegt im Büro...) natürlich aus seiner Tätigkeitsbeschreibung ab, es ist Sache der Vorgesetzten, das zu managen.
110 % macht hier niemand. Da als SSB hier nur Ingenieure bestellt werden, die sich natürlich vorher dazu bereit erklärt haben müssen, gibt es dafür i. d. R. eine Vorweggewährung der nächsten Stufe, da dies wohl am einfachsten "nach oben" durchzusetzen ist (O-Ton Personalreferat). Damit waren bis jetzt alle zufrieden.
Nachdem es vor einigen Jahren keine Ingenieure mehr zur Bewerbung hierher zog, wurde die allgemeine Eingruppierung in die E9 endlich mal überdacht und entsprechend angepasst. ALLE Ing. machen hier komplizierte Labortätigkeiten inkl. Wartung/Anpassung der Geräte (LC/GC-MS/TOF u. a.), für eine E9 nimmt man heutzutage nicht mal den Maulschlüssel in die Hand...
Mir ist bewusst, dass es überall anders läuft und das beschriebene Procedere evtl. nicht ganz den tariflichen Vorgaben entspricht, wenn aber alle damit gut leben können, so what.