Liebe Community,
ich hoffe, ihr könnt mir einige Fragen beantworten:
Ich bin seit einem Jahr teilzeitbeschäftigt über den TV-L (Stufe 13) angestellt. Zum 01.10. diesen Jahres wird die Stelle in eine Vollzeitbeschäftigung umgewandelt. So man die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Laufbahn besonderer Fachrichtung, höherer Dienst A13 im Sinne des § 16 Absatz 5 i.V.m. § 55 Laufbahnverordnung - LVO und Nr. 1.6 der Anlage 3 zur LVO), wird man als Beamter auf Probe angestellt. Wann dies der Fall ist (ausreichend anrechenbare Vorzeiten), weiß ich jedoch nicht genau:
Ich war zuvor bereits im ö.D. tätig, jedoch in der Stufe 10 des TV-ÖD eingruppiert. Die Tätigkeit war eine andere - kann also wahrscheinlich nicht als Vorzeit angerechnet werden? Zumindest das eine Jahr in TZ sollte ja angerechnet werden, sodass ich noch eine Wartezeit von 1 1/2 Jahren habe, bis ich (ich weiß, hier besteht keine rechtliche Verbindlichkeit) als Beamter auf Probe eingestellt werden kann. Ist dies soweit korrekt?
Meine zweite Frage ist: Falls dies so klappt wie oben beschrieben und die Familienplanung dazwischenkommen sollte, bevor ich als Beamter auf Probe eingestellt werde, verliere ich dann die Möglichkeit der Verbeamtung, wenn ich nach der Elternzeit nur noch in TZ arbeite? Denn ich habe gelesen, eine Verbeamtung auf Probe kann nicht bei TZ-Tätigkeiten erfolgen. Stimmt das so weit?
Ich weiß, das ist alles nur hypothetisch, aber das möchte ich gerne alles einmal "durchspinnen"
Entschuldigt bitte, wenn die Fragen blöd klingen, ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus und finde es teilweise auch alles sehr undurchsichtig. Ihr seid ja sehr kompetent und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen
Liebe Grüße
Feodora