Ich werde momentan nach TV-L 9b Stufe 6 bezahlt. Ich arbeite mit einer Festanstellung seit 9 Jahren an einer Schule.
Wenn ich an einer neuen Schule ( neuer Träger) eine Stelle mit einer Eingruppierung in TV-L 10 angeboten bekomme, habe ich dann so eine Art Sonderkündigungsrecht, da sich mein Verdienst dann verbessert?
Oder gilt da auch die normale Kündigungsfrist?
Die Schulen sind beides Schulen in privater Trägerschaft.
Ist es möglich, dass ich an der neuen Schule dann in TV-L 10 Stufe 6 komme oder ist es dann TV-L 10 Stufe 5?
Ich freue mich auf Antwort!