Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?
Digger2010:
Hallo zusammen,
bei uns gilt es, bei Krankheit drei Tage ohne AU vom Arzt zuhause zu bleiben (z.B. von Di bis Do kein Problem).
Meldet sich ein/e AN aber am Donnerstag krank und ruft am Freitag an, um zu sagen, dass er am Montag wieder fit sein wird, wird dann eine AU vom Arzt benötigt? Am Samstag und Sonntag wird in der Regel nicht gearbeitet.
Der/ die AN war dann tatsächlich zwei Tage (Do und Fr) krank. Werden Samstag und Sonntag ebenso als Krankheitstage gerechnet (in Summe dann 4 = AU nötig).
Wir bei zwei Krankentagen (Do + Fr, oder auch Mo + Di) eine AU benötigt?
Danke und Grüße
Spid:
Wenn der AN erst am Montag wieder nicht arbeitsunfähig ist, war er vier Tage arbeitsunfähig (Do, Fr, Sa, So) und muß am Montag eine ärztliche Bescheinigung beibringen. War er bereits am Samstag oder Sonntag arbeitsfähig, bedarf es grundsätzlich keiner ärztlichen Bescheinigung.
Digger2010:
Danke für die Antwort!
Darum geht es.
Die/ der AN behauptet, am Sa wieder arbeitsfähig gewesen zu sein und bringt keine AU bei.
Spid:
Bestehen denn Zweifel an der Arbeitsfähigkeit am Samstag? Und gibt es Indizien oder gar Beweise, die diese Zweifel stützen?
Digger2010:
Nein, diese Zweifel gibt es nicht.
Es gibt allerdings Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit am Do und Fr.
Grüße
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