Der Kontrolleur muss einen möglichen Schaden beurteilen.
Zuerst muss er entscheiden, ob der Schaden eine Verkehrsgefährdung darstellt und falls ja in welchem Umfang. Hierfür wird er regelmäßig geschult. Ebenso ob eine sofortige Sicherung nötig ist oder nicht.
Dann muss er entscheiden, ob der Schaden klein genug ist, dass er ihn direkt durch Stadtwerke oder eine Vertragsfirma beheben lässt oder ob er ihn ans Tiefbauamt weitergibt, damit sich ein Ingenieur darum kümmert.