Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst

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Spid:
Arbeitszeit ist die Zeit, die für den Lehrgang unmittelbar aufzubringen ist und tatsächlich erbracht wird. Auch Haufe geht ja von den jeweils vorgegebenen Zeiten (und stillschweigend derer tatsächlicher Erbringung) aus.

LaFüDi:
Lars73 und Spid, Dankeschön  :)

BStromberg:
Mit dem Vorgesetzten und einem befähigten Personaler im Hauptamt hinsetzen und an Hand der Praxisprüfungen/Aufgaben eine realistische Schätzung zum Zeitaufwand vornehmen, dann Vereinbarung treffen, was davon pauschal als Arbeitszeit anzuerkennen ist.

ICH würde grdstzl. mal die Vollzeitarbeitsstunden des Präsenzlehrgangs mit einer gewissen Quote in Ansatz bringen (z.B. 80% als erster Aufschlag)... und dann schaust du mal, was "die Gegenseite" von sich gibt.

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