Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst

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Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 08.09.2020 11:43 ---..., Beamte und Dienstherr stehen hingegen in einem Knechtschaftsverhältnis zueinander,...
--- End quote ---

Geil :)

Spid:

--- Zitat von: LaFüDi am 08.09.2020 11:51 ---Spid, danke für den Exkurs.

Kannst Du mir denn nun auch etwas zu meinem Anliegen schreiben?

--- End quote ---

In wie vielen Threads soll denn Dein Anliegen noch behandelt werden?

LaFüDi:
Der Admin ist informiert, damit er diesen, doppelten, Beitrag löschen soll.

Somit bleibt dann nur ein Threads geöffnet.  8)

LaFüDi:
Gibt es zu TVÖD, Paragraph 5 Abs. 6 einen Kommentar, der weitere Hinweise zu Spid seinem Kommentar beschreibt?
Über die Suche im Netz bin ich nicht fündiggeworden.

Lars73:
Natürlich gibt es mehrere Kommentare. Diese sind in der Regel allerdings nicht frei verfügbar im Netz. Die Sache ist rechtlich aber eindeutig. Arbeitszeit ist die Zeit die für den Lehrgang aufgebracht wird. Ob Online oder offline ist dabei egal. Verhindern kann der Arbeitgeber dies nur durch eine Vereinbarung oder dadurch, dass er deutlich macht, dass der Lehrgang Privatvergnügen vor dir ist. (Dann musst du aber auch nicht teilnehmen.)

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