Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst
LaFüDi:
Spid, danke für den Exkurs.
Kannst Du mir denn nun auch etwas zu meinem Anliegen schreiben?
MrRossi:
...erst an Eidesstatt erklären das du nicht verbeamtet bist...
LaFüDi:
;D
MrRossi:
Freizeit ist Freizeit und Arbeitszeit ist Arbeitszeit.
Wenn der Dienstherr ( :D ) ups Arbeitgeber möchte das Du den Lehrgang bestehst, sollte er mit Dir eine
Regelung finden die Du mitgehst, oder er sich in seinem Rahmen bewegen.
Spid:
Die tarifliche Norm gilt auch für Fernlehrgänge, was sich schlicht daraus ergibt, daß sie nicht ausgeschlossen sind. Fraglich ist lediglich, was anrechenbar als Zeiten ist.
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