Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

( NW ) Fernlehrgang durch AG angemeldet, Freistellung anteilig vom Dienst

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LaFüDi:
Es ist nur vereinbart, dass ich die Funktion als Praxisanleiterin erst übertragen bekomme, wenn ich die von der Dienststelle geforderte Weiterbildung / Lehrgang absolviert habe.

Der Lehrgang wird z. Zt. , wegen Corona, nur als Fernlehrgang angeboten. Ich wurde zu diesem Lehrgang angemeldet.

Spid:
Dann hast Du auch keinen Diebstherrn.

LaFüDi:
Aber eine Dienststelle ;)

Spid:
Das mag sein - ist jedoch unbeachtlich. AN haben AG, keine Dienstherren. AG und AN sind Vertragspartner auf Augenhöhe, Beamte und Dienstherr stehen hingegen in einem Knechtschaftsverhältnis zueinander, in dem letzterer die Bedingungen einseitig bestimmt.

LaFüDi:

--- Zitat von: Lars73 am 08.09.2020 11:28 ---Gibt es eine Vereinbarung zwischen deinen Arbeitgeber und dir zu dieser Fortbildung?

Grundsätzlich gilt § 5  Abs. 6 TVöD
Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.

--- End quote ---

Für die Zeit eines Vollzeitlehrgangs, Dauer 5 Wochen, würde ich freigestellt.

Für den Fernlehrgang, Dauer 10 Wochen, soll ich keine Freistellung für das Lernen und Erstellen der Facharbeiten erhalten.

Gilt § 5  Abs. 6 TVöD auch für Fernlehrgänge?
Falls ja, woraus kann ich das ableiten?

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