Hallo,
kann mir ggf. einer der "alteingesessenen" Fachkundigen erklären wie es hinsichtlich der durch die TVP beschlossenen Beispiele zur Darstellung der Maßstäbe einer "schwierigen Tätigkeit" gekommen ist?
Also was macht gerade diese Beispiele "schwierig" bezogen auf Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Sicher gibt es dazu relevante Rechtsprechung ... deren Zugang mir leider aktuell nicht möglich ist.
Fraglich ist für mich nunmehr was konkret zu prüfen ist, wenn keines der Beispiele für eine Tätigkeit einschlägig ist.
Danke
VG