Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Übernahme Kommunalbeamter auf Landesebene
smartie123:
Ich hatte auch vor kurzen eine Versetzung. Laut Beamtenrecht in Bayern gibt es keine Frist, d.h. der aufnehmende und abgebende Dienstherr einigen sich auf eine Übergangsfrist. Meistens sind dies knapp 3 Monate. Bei mir war das auch so.
Mask:
--- Zitat von: bird am 10.09.2020 13:52 ---ok, dann erweitere ich die Ursprungsfrage: wie lange darf der abgebende Dienstherr aus dienstlichen Gründen eine Zustimmung verweigern?
--- End quote ---
Da die Versetzung im Ermessen des Dienstherrn steht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Versetzung, sondern lediglich auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag. Ein Versetzungsanspruch kann nur bestehen, wenn das Ermessen des Dienstherrn auf null reduziert ist und daher jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre.
Soweit zum formal rechtlichen, in der Praxis wird man regelmäßig auf Zeiten von etwa drei bis sechs Monaten stoßen.( Mir sind aber auch tatsächlich Behörden bekannt, die Versetzung grds. ablehnen und damit, zumindest bisher, auch durchgekommen sind).
Pseudonym:
--- Zitat von: Mask am 10.09.2020 16:40 ---Mir sind aber auch tatsächlich Behörden bekannt, die Versetzung grds. ablehnen und damit, zumindest bisher, auch durchgekommen sind).
--- End quote ---
Bedeutet: wechselwillige Beamte werden einfach nicht hergegeben, eine Raubernennung somit erzwungen? Sollte diese nicht stattfinden, wäre der Beamte also entweder gezwungen sich entlassen und neu berufen zu lassen oder eben dort zu bleiben?
Wer kann sowas wollen?
Insider2:
Ist gängige Praxis z.B. bei den Lehrern der Bundesländern. Dort gibt es das Ländertauschverfahren. Sprich es wird nur zugestimmt, dass ein Lehrer von A nach B wechselt, wenn es auch einen gibt, der zeitgleich von B nach A will.
Falls nicht, hat der Lehrer aus A Pech. Feindliche Übernahme wird nicht gemacht. Neuernennung in Bundesland de facto auch nicht. . . . .
Schokobon:
Komisches Völkchen diese Beamten... ;D
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