Hallo,
ich habe mich auf eine E 8 Stelle beworben, bin aber keine ausgebildete VFA und habe auch keine sonstige Berufsausbildung.
Voraussetzung ist, so sagte man mir eine Ausbildung zur VFA.
Jetzt wurde mir gesagt, dass eine jahrelange Berufserfahrung als E 5 Fallgruppe 2 gleichwertig wie eine VFA zu behandeln ist.
Kann das jemand bestätigen? Es haben sich 2 gleichwertige Personen beworben. Nun soll die Stelle erstmal unbesetzt bleiben.