Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
TV-L Eingruppierung für Informatiker ab 2021 / EG11-Stelle
spock:
Hallo zusammen,
ab Januar oder Februar fange ich voraussichtlich auf einer TV-L EG 11 Stelle an und bin nicht ganz sicher, wie ich die neue EGO für Beschäftigte in der Informationstechnik ab 2021 interpretieren soll.
Ein paar Eckdaten:
* Ich wechsle von einem anderen, nicht-öffentlichen Arbeitgeber. Vorher war ich nicht im öffentlichen Dienst tätig.
* Für die Stelle war ein Bachelorabschluss der Informatik (oder vergleichbarer Fachrichtung) Einstellungsvoraussetzung.
* Das Tätigkeitsprofil umfasst ein breites Spektrum an Informatik-Tätigkeiten und setzt ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Sorgfalt voraus.
* Ich bin Diplom-Informatiker (Uni).
Nach Anlage A zum TV-L (EGO) Teil II Abschnitt 11 zu urteilen, müsste ich (Personalführung jetzt mal außen vor gelassen) für eine Höhergruppierung in EG 12 Tätigkeiten nachgehen, die mindestens zu 1/3 aus EG 11 herausgehoben werden und sofern das sogar vollumfänglich und nicht nur zu 1/3 so ist und meine Tätigkeit das Anforderungsprofil zu mindestens 1/3 EG 12 übersteigt, könnte ich auch in EG 13 eingruppiert werden.
Für mich stellen sich da einige Fragen, auf die ich beim Lesen dieses Forums und bei meiner eigenen Recherche keine brauchbaren Antworten finden konnte. Ich hoffe daher, dass ihr mir helfen könnt.
* Wie definieren sich die Tätigkeitsmerkmalel für E11 / E12 / E13 (ggf. für Bedienstete in der Informationstechnik) und wie grenzen sich die Entgeldgruppen hier trennscharf gegeneinander ab?
* Wie wird die Erfüllung des 1/3 Kriteriums bestimmt? Wer überprüft das?
* Kann ich mit meinem neuen Angestelltenverhältnis in E11 überhaupt die Höhergruppierung beantragen, wenn das Dienstverhältnis erst in 01/2021 oder 02/2021 beginnt?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Gruß
Max
Spid:
Findet denn auf das inredestehende Arbeitsverhältnis der TV-L Anwendung? Und wenn ja: was sprach dagegen, im thematisch passenden Unterforum zu fragen?
spock:
Hallo Spid,
es ist eine E11 Stelle in einer Landesbehörde, also ja.
Entschuldige ich habe mich nicht in der Tiefe mit der Forenstruktur befasst und dachte, ich wäre hier richtig. Verschieb das Thema gern.
Gruß
Max
Spid:
Ich verschiebe hier gar nichts.
Bei einer Frage zum TV-L war das Unterforum "TV-L und TV-H" jetzt inwiefern abwegig oder bedurfte - als wie dieses Unterforum direkt von der Hauptseite abgehendes Forum - inwiefern einer Auseinandersetzung mit der Tiefe der Forenstruktur?
Zu Deinen Fragen:
1. Was soll ein Tätigkeitsprofil sein? Die auszuübende Tätigkeit? Die Tätigkeitsmerkmale anhand derer sich die Eingruppierung bestimmt?
2. Wenn Arbeitsvorgänge im Umfang von mindestens einem Drittel vorliegen, die das Tätigkeitsmerkmal erfüllen, ist das Drittelmerkmal erfüllt. Auf Antrag das zuständige ArbG.
3. Nein.
spock:
Danke für deine Antworten. Gemeint sind bei Frage 1 natürlich die Tätigkeitsmerkmale. Ich habe die Frage oben entsprechend editiert.
Kannst du mir erläutern warum ich die Höhergruppierung nicht beantragen kann? (Frage 3)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version