Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

TV-L Eingruppierung für Informatiker ab 2021 / EG11-Stelle

<< < (2/3) > >>

Spid:
Die Tätigkeitsmerkmale sind in der EGO aufgeführt. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen und bei ansonsten gleichen Umständen stets zur gleichen Eingruppierung führen. Sie sind somit absolut trennscharf.

Ein Antragserfordernis ist nicht vorgesehen. Wenn kein Antragserfordernis ausdrücklich vorgesehen ist, sind TB stets entsprechend iher nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dazu weder vorgesehen noch erforderlich.

spock:
Danke für die Klarstellung. Die Frage nach den Möglichkeiten in meiner konkreten Situation ist ist für mich noch offen geblieben. Bedeutet die Änderung der EGO ab 2021 für mich, dass ich auf meiner neuen Stelle z.B. im Sommer/Herbst 2021 versuchen kann, eine Höhergruppierung zu beantragen und dann aufgrund meiner Tätigkeiten ermittelt wird, ob ich richtig eingestuft bin? Oder steht mir diese Tür aus irgendeinem Grund gar nicht offen? Falls ja, warum?

WasDennNun:
Du wirst ja 2021 eingestellt, also wirst du auch nach der EGO, die ab 2021 gilt, eingruppiert.

Es kann natürlich sein, dass da die Verwaltung noch die alte EGO für die Eingruppierung heranzieht, da musst du halt aufpassen.

Lars73:
Du bist Entsprechend der Entgeltordnung eingruppiert. Wenn sich dein Arbeitgeber hinsichtlich der korrekten Eingruppierung irrt kannst du die korrekte Bezahlung einfordern und ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Ob es in der Behörde Verfahren der Prüfung der Eingruppierung auf Wunsch des Arbeitnehmers gibt muss man schauen. Tariflich ist sowas nicht vorgesehen. Zum eventuellen Vorgehen in der Behörde kann man den Personalrat oder auch das Personalreferat und Vorgesetzte fragen.

spock:
Aber woher weiß ich bei der schwammigen Formulierung in der EGO ob er sich irrt oder nicht?  :o

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version