Von einem eigenen Arbeitsvorgang würde ich ausgehen. Ob er nach den Merkmalen des Abschnitts 11 oder nach einem anderen Abschnitt zu bewerten ist, hängt davon ab, ob innerhalb des Arbeitsvorgangs die einzusetzenden IT-spezifischen Fachkenntnisse oder die Fachkenntnisse einer anderen, möglicherweise fachspezifischen Ausbildung überwiegen, ihm also das Gepräge geben (BAG, Urteil v. 04.07.2012 - 4 AZR 673/10).